Soweit ich informiert bin, gewährt dir die Krankenkasse "nur" für 78 Wochen Krankengeld für ein und dieselbe Krankheit. Wenn dein Anspruch auf Krankengeld erlischt, du aber weiterhin nicht arbeiten kannst, wirst du Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen müssen (rechtzeitig) und von da an Erwerbsminderungsrente bekommen. Das ist jedoch nicht die Welt und bestimmt sehr viel weniger als du vorher verdient hast. Wenn es ganz blöd kommt, wird dir nur eine teilweise Erwerbusunfähgikeit bescheinigt, dann bekommst du sogar nur die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Wenn das unterhalb des Hartz-IV Niveaus liegen sollte, kannst du mit Hartz IV aufstocken.
Du hättest vielleicht noch eine Chance, dem zu entkommen. Schlepp dich einen vollen Tag lang wieder zur Arbeit und lass dich anschließend wegen einer ANDEREN Erkrankung krankschreiben. Dann hast du wieder Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Das geht natürlich nur, wenn du auch eine andere Erkrankung haben solltest, die das rechtfertigt.
Achso, wenn du in der Vergangenheit bereits eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, kannst du dort natürlich auch eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Hast du die nicht, sieht es schlecht für dich aus, dann bekommst du wie gesagt nur die normale Erwerbsminderungsrente aus der Rentenkasse und das ist nicht so viel. Für solche Fälle muss man heutzutage privat vorsorgen, wenn man abgesichert sein will.
Bist du weiterhin krank geschrieben und die Krankenkasse zahlt nicht mehr, dann muss Rente wegen verminderte Arbeitsfähigkeit beantragt werden, vorübergehend, geht später in Dauerrente über.
Wenn du nicht krank geschrieben bist, musst du arbeiten gehen.
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Soweit ich informiert bin, gewährt dir die Krankenkasse "nur" für 78 Wochen Krankengeld für ein und dieselbe Krankheit. Wenn dein Anspruch auf Krankengeld erlischt, du aber weiterhin nicht arbeiten kannst, wirst du Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen müssen (rechtzeitig) und von da an Erwerbsminderungsrente bekommen. Das ist jedoch nicht die Welt und bestimmt sehr viel weniger als du vorher verdient hast. Wenn es ganz blöd kommt, wird dir nur eine teilweise Erwerbusunfähgikeit bescheinigt, dann bekommst du sogar nur die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Wenn das unterhalb des Hartz-IV Niveaus liegen sollte, kannst du mit Hartz IV aufstocken.
Du hättest vielleicht noch eine Chance, dem zu entkommen. Schlepp dich einen vollen Tag lang wieder zur Arbeit und lass dich anschließend wegen einer ANDEREN Erkrankung krankschreiben. Dann hast du wieder Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Das geht natürlich nur, wenn du auch eine andere Erkrankung haben solltest, die das rechtfertigt.
Achso, wenn du in der Vergangenheit bereits eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, kannst du dort natürlich auch eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Hast du die nicht, sieht es schlecht für dich aus, dann bekommst du wie gesagt nur die normale Erwerbsminderungsrente aus der Rentenkasse und das ist nicht so viel. Für solche Fälle muss man heutzutage privat vorsorgen, wenn man abgesichert sein will.
Dann mußt Du die Arbeit wieder aufnehmen und so Du das nicht willst Dich kündigen LASSEN.
Nicht selbst kündigen, niemals !
Auch keine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen unterschreiben, das bringt Dir drei Monate Sperre beim ALG1.
Also Arbeit wieder aufnehmen, andere Arbeit suchen, Hartz4 oder Frührente beantragen.
Sich wieder auf der Arbeit sehen lassen und frisch ans Werk.
Du musst arbeiten!
Bist du weiterhin krank geschrieben und die Krankenkasse zahlt nicht mehr, dann muss Rente wegen verminderte Arbeitsfähigkeit beantragt werden, vorübergehend, geht später in Dauerrente über.
Wenn du nicht krank geschrieben bist, musst du arbeiten gehen.
Dann führt der nächste Weg zum Sozialamt.
kasse zahlt