Wir sind hier aufs Land gezogen, raus aus der Großstadt, um unsere Ruhe zu haben. Dafür ist die Gegend hier auch einfach ideal, auch die Mietgemeinschaft (6 Parteien) anfangs.
Doch leider haben wir im letzten Jahr neue Mieter bekommen, die trotz freundlicher Bitten keine Ruhepausen einhalten.
Heute die Krönung: In der Mittagsruhe 13-15 Uhr wurde ohne Unterlass gebohrt und gehämmert. Um 13.20 Uhr bin ich dann mal hochgegangen, weil hier im Erdgeschoss zwei Babys (inkl. meines) wohnen sowie zwei Mieter, die im Schichtdienst arbeiten. Das jeder mal was in der Wohnung handwerklich zu tun hat, ist klar, aber wenn man zweimal freundlich um die Einhaltung der Mittagsruhe bittet und dann wird immer noch fröhlich weitergemacht, finde ich das dreist.
Beim zweiten Mal wurde mir mitgeteilt, dass nach meiner ersten Bitte telefonisch das Einverständnis der Wohnungsverwaltung eingeholt wurde, weiterzumachen.
Da ich diese wiederum nicht telefonisch erreichen konnte, habe ich eine email mit einer Beschwerde bezgl. der gesamten Ruhestörungen verfasst. Auch habe ich mich dagegen verwahrt, dass sowas angeblich mit Einverständnis der Verwaltung erfolgt. Für was gibt es denn eine Hausordnung?
Ich habe dem Vermieter also den Mangel schriftlich angezeigt und vermerkt, dass wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird (d.h. die Verwaltung mit dem Mieter spricht) ich von der Möglichkeit einer Mietminderung Gebrauch machen werde.
Hab ich recht und in welcher Höhe wäre ein Minderung angemessen? Es gibt auch Zeugen (Mieter), gerade wenn es um die nächtlichen Belästigungen (Waschmaschine etc.) geht.
Danke für Eure Antworten!
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Auf jeden Fall kannst du eine Mietminderung verlangen!
Hallo erst einmal :) Bei mir war es fast genauso!Ich wohne in einem Einfamilienhaus.Unser Vermieter hat dies jedoch in zwei Getrennte Wohnungen auf geteilt.Nun ja, ich wohne unten und meine Nachbarn oben.Sie haben immer sehr viel getrampelt, das übliche eben.Mein Mann wollte noch einmal zur Schule gehen.Des wegen musste er sehr viel lernen.Und brauchte Ruhe.Doch das war nicht drinnen.Meine Nachbarn hatten auch einen Hund, mit dem die Kinder immer im Haus Fußball etc. spielten.Ich bin auch sehr oft hinauf gegangen und habe um Ruhe gebeten.Nichts geschah.Sie machten lustig weiter und noch stärker als zuvor.Daraufhin habe ich meinen Vermieter benachrichtigt.Und ihn darauf hingewiesen, das er ein Wort dazu sagen solle und den Nachbarn sagen solle das sie dies bitte in Zukunft vermeiden sollten. Ansonnten forderte ich eine MIETMINDERUNG!Nichts änderte sich.Der Vermieter hat uns dann nur eine kleine Mietminderung erlassen.Jedoch besser als gar nichts.
Du kannst jedenfalls eine Anfrage auf Mietminderung stellen.Wenn es nun wirklich so übel bei euch zugeht. Vor allem hast du auch das Recht dazu.Wenn es nun doch manchmal zu viel wird, würde ich die Polizei einklinken.Oder du tust dich mit deinen Mitmietern zusammen.Zusammen könnt ihr sehr viel erreichen.Zumahl kannst du auch mit den Argumenten kommen, das du einen Säugling und auch die anderen Mieter einen Säugling in ihrer Obhut haben.Bestelle doch einfach mal deinen Vermieter zu dir Nachhause und besprecht vor allem die Hausordnung.Im Notfall und wenn gar keine Einsicht gezeigt wird, würde ich vor Gericht gehen!
Viel, viel Glück und noch hoffentlich schöne Ruhe in deinem Heim auf dem Land.
Natalie.
Wenn die Wohnung renoviert wird, musst Du diesen temporären Lärm hinnehmen.
du bist natürlich im Recht und könntest die Miete kürzen. hier sind einige Beispiele: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm...
...alles blödsinn...mittagsruhe ist gemeinderecht...erkundige dich bei der gemeinde, was für dich gilt...ausgenommen davon, egal, was du dort erfährst, sind gewerbetreibende...wenn also eine firma dort in der wohnung rumort, musst du für die zeit der bauarbeiten den krach hinnehmen....
...im folgenden findest du viele weiter führend und erklärende links....
https://www.google.com/search?ie=utf-8&oe=utf-8&q=...
Ich würde es mal mit 30 % versuchen aber 20 % ist dann gut!
Ja nach den 14 Tagen kannst Du mit 20% Minderung anfangen. Viel Glück.
Leider schreibst du nicht ob der Mieter selber "bohrt und hämmert" oder ob das eine Firma macht. (Elektriker, Installateur etc.) Bei letzterem ist die Lärmbelästigung leider hin zunehmen, bei Ersterem nicht.
Die nächtliche Störung durch Waschmaschine, hier ja besonders das Schleudern, nach 22 Uhr muss meist mit einem Lärmprotokoll dargelegt werden.
Das Beste ist, du notierst dir über den Zeitraum der nächsten 2 Wochen jede Ruhestörung mit Datum, Zeitspanne und Art der Störung und legst das dann noch einmal deinem Vermieter vor. Eventuell auch mit den Unterschriften der anderen Mieter. Dann MUSS dein Vermieter handeln. Von einer Mietkürzung würde ich z.Zt. noch absehen, das ist immer der letzte Weg, wenn es denn überhaupt nicht weiter geht.
Viel Glück!
Hallo Anna die Meisten Haben Recht solange es sich um eine Kurzfristige Lärmbelästigung handelt musst Du das leider Hinnehmen die 14 Tägige Frist ist Rechtens danach solltest Du einen Mieterverein aufsuchen die helfen bestimmt weiter kannst natürlich auch Früher nachfragen Mfg.
Ab wann bekind die nachruhe, und wann ist die nachtruhe vorbei?
Da die Ruhezeit nicht mehr gesetzlich ist muss sie im Mietvertrag enthalten sein. Hausordnung muss vor der Unterschrift stehen.
Auch kannst Du nicht beweisen, dass es keine Handwerker waren die gehämmert und gebohrt haben. Mietminderung ist nach Ankündigung möglich, aber da viele Vorschriften einzuhalten sind gehe zu einem Anwalt. Die Höhe hängt von der Hamburger Tabelle ab. Setzt Du die Minderung zu hoch an und ein Gericht stellt dies fest, musst Du anteilig auch die Gerichtskosten zahlen.
Nebenbei die Waschmaschine darf rund um die Uhr laufen, auch wenn was anderes in der Hausordnung steht.
Alternativ kannst Du auch Privat gegen den Verursacher klagen.