Hey ich hatte grade so einen Gedanken Blitz ob Straftäter grade Vergewaltiger und so mit Foto veröffentlicht werden sollen damit man sich besser selbst vor ihnen schützen kann?
Ich weis das man ein recht auf die nichtveröffentlichung seines eigenen Bildes hat aber ich finde wer meint anderen Leuten Rechte zu entziehen sie zb als geiseln zu nehmen oder so dem sollte man solche Rechte auch entziehen.
Sehr provokante frage aber mich würde mal interessieren wie ihr über sowas denkt.
Gruß
Update:Aber was nützt das einem 10 jährigem der von einem Mann vergewaltigt ist und sein leben lang geschädigt ist und Angst vor Männern hat?
Ich finde das auch ein Tod (hier in Form von Totschlag) nicht mit 10 Jahren gefängniss wettgemacht werden kann!
Wobei Todschlag und Mord doch eigentlich keinen Unterschied hat oder wenn du jemanden erschlägst weil du dich mit ihm geprügelt hast oder so oder ihn einfach so erschiesst Tod ist der so oder so.
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Die Rückfallquote z.B. im Bereich der Pädophilie liegt bei ca. 80%.....
warum setzt man vor dem Hintergrund dieses Wissens nicht an und verschärft die Strafen, nimmt die Gutachter viel mehr in die Pflicht und hilft den Opfern mehr als bisher?
Dann müsste man auch nicht mehr die Veröffentlichung der Namen und Fotos fordern, weil man eher das Gefühl einer "gerechteren Strafe" für die Täter durch die Justiz hätte.
Der Wunsch danach entsteht doch aus einer Ohnmacht den Straftätern gegenüber und aus der Angst heraus, nicht ausreichend vor diesen Menschen geschützt zu werden.
Ich glaube, dass jeder Gutachter, der für "schlampiges Arbeiten" haftbar gemacht werden könnte, genauer hinsehen würde, wenn er Konsequenzen befürchten müsste.
Wie viele Verbrechen sind von Wiederholungstätern begangen worden??? DA sollte angefangen werden, genauer hinzusehen...
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Ich bin mit einem ehemaligen Straftäter zusammen. Er saß aber unschuldig im Knast. Und mittlerweile ist er draußen. Aber jedes Mal, wenn irgendwo ein Mord oder eine Vergewaltigung in seiner Nähe passiert, kommt die Polizei zu ihm und befragt ihn, wo er zur Tatzeit gewesen ist.
Das ist zwar manchmal ganz schön nervig, aber so etwas hängt einem ein Leben lang an! Wir haben uns aber daran gewöhnt, dass es so ist!
Nein!
Wer Entlassen wird, hat seine Strafe verbüßt.
Er hat das Recht, neu anzufangen.
Wenn es Gründe gibt, die Person auch nach der Strafverbüßung zu behelligen, so muss dies das Gericht bereits in seinem Urteil(!) angeben.
Alles Andere würde unser Rechtssystem ad Absurdum führen.
Das wäre in Deutschland nicht zulässig, weil es unser Grundgesetz verbietet. Auch für ehemalige Straftäter gilt Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"
In Deutschland haben wir nicht die dreckige Einstellung der Amerikaner und sollten sie auch garnicht erst übernehmen.
Daher kommt nämlich deine "schlaue" Idee.
Die Ami`s verurteilen auch jede Menge Unschuldiger, nur damit sie einen Erfolg melden können.
Nein, wir haben eine Gerichtsbarkeit und wenn ein Täter seine Strafe verbüßt hat, darf man ihn nicht
ein zweites Mal für die gleiche Sache bestrafen.
Das bedeutet nicht, dass ich Kinderschänder und Vergewaltiger schützen will.
Ich breche mal mit monotonen antworten, indem ich hier beide Seiten vertrete. Die Überlegung ist grundlegend richtig. Wir wissen wie eine Gefahr aussieht und warnen die Bevölkerung nicht davor. Wenn irgendwo eine Giftschlange ausbricht, dann wollen auch alle es wissen, oder?
Aber deine Überlegung hat ein paar Macken. "The Sun" hat mal Bilder von Pädophilen abgedruckt. "The Sun" ist in etwa die englische Bildzeitung. Damit haben sie fast zur Selbstjustiz aufgerufen. Nicht alles was damals zu sehen war, war wirklich schön. Hier haben wir nämlich einen grundlegenden Bruch im Verständnis des Wortes Strafe. Unser Rechtssystem (idealistisch gesprochen) bestraft niemand. Es geht nicht um Rache oder Wiedergutmachung. Es geht um Gerechtigkeit. Die Strafe, die ein Vergewaltiger bekommt soll nicht wirklich auf ihn abzielen. Alle Nicht-Vergewaltiger sollen wissen, dass man bei so etwas nicht ungeschoren davon kommt und das System funktioniert auch in den meisten Fällen. Mit der Strafe hat man seine Schuldigkeit am Volk geleistet, weswegen man eigentlich neu beginnen kann. Veröffentlichen wir nun Straftaten, dann wird das Leben außerhalb des Gefängnisses unangenehmer als das Leben innerhalb. Deswegen ist die Idee wirklich blöd. Stell es dir vor, sobald jemand verurteilt würde, wüsste diese Person, dass der Rest seines Lebens nur noch bergab ginge. Nie wieder würde es besser. Da würden viele doch schon allein aus dem Grund im Gefängnis bleiben, weil sie dort anerkannt und wie normale Menschen behandelt würden, nicht wie Ausgestoßene. Deswegen könntest du dir einen besseren Job abschminken. Du könntest dir vieles abschminken. Und nicht nur du wärst belastet. Kriegt dann solch ein Knacki irgendwann Kinder, dann würden die ausgegrenzt. Ihre Freunde dürften sie nicht besuchen. Die Eltern der anderen Kinder würden ihren Kindern sagen, sie sollten sich von der Person fernhalten. Den Punkt Resozialisierung liegt leider nicht in unserer DNA, Strafe und Verbannung leider schon. Oder zum Glück. Kommt darauf an welchen Teil der menschlichen Entwicklung man sich ansieht, aber ich schweife ab. Jedenfalls, dass Ziel der Bestrafung ist die Abschreckung, das Ziel des Knastes ist die Resozialisierung. Alles was man mit deinem Vorschlag erreichen könnte wäre Bestrafung. Genau dieses Konzept möchte man Vermeiden. Dies sollte jedenfalls der Unterschied zwischen Rache und Recht sein.
@Justin
Zwischen Mord und Totschlag gibt es sehr wohl einen Unterschied. Ich mach mal ein Beispiel. Jemand bittet dich, ihn zu erschießen. Führst du dies aus, wäre es Mord auf Verlangen. Erschießt du nun versehentlich eine falsche, komplett unbeteiligte Person, aber im Glauben du würdest die Person erschießen, die dich darum gebeten hat, ist es immer noch Mord auf Verlangen. Die Motivation zu einem Mord muss vorhanden sein. Ein Totschlag hingegen ist ein Unachtsamkeit. Die Bereitschaft zu Körperverletzung oder schwerer Körperverletzung ist nicht die selbe Bereitschaft wie zu einem Mord und muss dementsprechend anders geahndet werden.
DEINEN "Gedankenblitz" hatten andere schlaue Köpfe schon viel früher
und die sind zum Schluß gekommen, dass es andere Mittel und Möglichkeiten
gibt, die Bürger vor solchen Straftätern zu schützen.
Leider klappt das nicht immer!
Selbst wenn die Menschen kriminell sind haben sie immer noch ihre Grundrechte, denn jeder ist vor dem Gesetz gleich. Also darf man die Bilder der Straftäter nicht ohne deren Zustimmung veröffentlichen, weil das ihre Privatsphäre verletzt und den Datenschutz verletzt.
Das ist meine Meinung.
@Macika: Komisch Du widersprichst Dir selbst innerhalb EINES Satzes: "ehemaliger Straftäter" und "unschuldig"... Egal.
@Frage: man muss meiner Meinung nach sehr stark zwischen den Straftaten differenzieren. Ein Diebstahl ist natürlich eine Straftat, muss m.E. aber nicht veröffentlicht werden. Ein Vergewaltiger, Kinderschänder usw. hat meiner Meinung nach sein Leben verwirkt - sch... auf seine Grundrechte. Er sitzt die Straße auf einer Pobacke ab und hat die Möglichkeit neu anzufangen - diese Möglichkeit hat das Opfer nicht. Da ich mich mit meiner Forderung nach Todesstrafe für solche Subjekte sowieso niemals im Gutmenschen-Deutschland durchsetzen kann und könnte, muss man zum Schutz von Nachbarn und Anwohnern auf diese Verbrecher aufmerksam machen.
Nein, finde ich nicht. Da leider die Bevölkerung nicht zivilisiert genug ist, um mit einer solchen Person dann noch anständig umzugehen. Wer seine Strafe abgesessen hat (über deren angemessene Länge sich ewig streiten ließe), dem muss die Chance auf ein normales Leben ermöglicht werden.