Der Content-Provider ist nach den allgemeinen Gesetzen für die von ihm zu verantwortenden Inhalte voll verantwortlich, insoweit ergeben sich keine Unterschiede zu Offline-Medien. Der Hosting-Provider muss sich für die von ihm für einen anderen bereitgestellten fremden Inhalte (jedenfalls auf Unterlassung, sonst vgl. die Ausschlussregelung in § 7 Abs. 2 TMG) verantworten, wenn er von ihrer Rechtswidrigkeit Kenntnis hat oder nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der sogenannten Prüfpflicht von ihrer Rechtswidrigkeit hätte Kenntnis haben müssen. Hat er keine Kenntnis, bzw. hat er unverzüglich die Entfernung des Inhalts veranlasst, nachdem er davon Kenntnis erhalten hat, haftet er nicht.
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Telemediengesetz §§ 7 bis 10
Der Content-Provider ist nach den allgemeinen Gesetzen für die von ihm zu verantwortenden Inhalte voll verantwortlich, insoweit ergeben sich keine Unterschiede zu Offline-Medien. Der Hosting-Provider muss sich für die von ihm für einen anderen bereitgestellten fremden Inhalte (jedenfalls auf Unterlassung, sonst vgl. die Ausschlussregelung in § 7 Abs. 2 TMG) verantworten, wenn er von ihrer Rechtswidrigkeit Kenntnis hat oder nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der sogenannten Prüfpflicht von ihrer Rechtswidrigkeit hätte Kenntnis haben müssen. Hat er keine Kenntnis, bzw. hat er unverzüglich die Entfernung des Inhalts veranlasst, nachdem er davon Kenntnis erhalten hat, haftet er nicht.
Mit dem Gesetzestext alleine kommst Du da nicht weiter . Hier ein allgemein verständliches Merkblat einer IHK :
http://www.ihk-niederrhein.de/downloads/ihk/Merkbl...
ja sicher
Im Internet stehen PDF-Dateien zum Download. Jedoch Stand 2004. Ich weiß nicht, ob der noch aktuell ist.
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