Courtagen (Maklervermittlungsgebühren) haben grundsätzlich die V e r m i e t e r zu tragen. Das Ist GESETZ! Alles andere ist Betrug und Beutelschneiderei, weil hier die Unwissenheit von Wohnungssuchenden ausgenutzt wird!
Ich glaube es nicht. Gehts noch? Nie nimmer ist das angemessen. Furchtbar, wie Rentner abgezockt werden. Darauf sollte sie sich nicht einlassen auch wenn sie genug Geld hat. Schweine-Makler sind das.
Answers & Comments
Verified answer
JA: https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/makl...
Courtagen (Maklervermittlungsgebühren) haben grundsätzlich die V e r m i e t e r zu tragen. Das Ist GESETZ! Alles andere ist Betrug und Beutelschneiderei, weil hier die Unwissenheit von Wohnungssuchenden ausgenutzt wird!
Das kann ohne weitere Infos keiner beantworten.
Wer hat den Makler beauftragt?
Was kostet die Wohnung (ich gehe bei der Summe mal von einem Kauf aus)?
Was wurde vertraglich vereinbart?
usw usw
Sieht nach Betrug aus.
Wenn die Wohnung aber 340.000 € kostet,
ist das eine, heute bei 5% Maklergebühr, die sicher in München genommen werden,
leider angemessene Bezahlung, wenn sie den Makler beauftragt hat.
Ich glaube es nicht. Gehts noch? Nie nimmer ist das angemessen. Furchtbar, wie Rentner abgezockt werden. Darauf sollte sie sich nicht einlassen auch wenn sie genug Geld hat. Schweine-Makler sind das.
Verlangen kann er das Geld, aber ob er es auch bekommt, steht auf einem anderen Blatt. So eine Vermittlungsgebühr müsste verboten werden.
NEIN! das ist abzocke pur!
meine erfahrungen mit diesen leuten gemacht!
lg sabi
Makler und Unternehmensberater sind die Eunuchen der Arbeit...
Sie wissen, wie es geht, aber......
Wucher. Das Honorar in Höhe einer Monatsmiete reicht.
nein......
Es gibt das Gesetz gegen Wucher.
Das Recht ist nur für die Wissenden.