Seit wann obliegt es eigentlich dem Innenminister festzustellen , ab wann die " volle Härte des Rechtsstaates " ?

zur Anwendung gelangen soll ? Hier nur ein Zitat statt vieler :

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gewalt-g...

.. und wäre es nicht eigentlich Sache des Rechtsstaates , seine Gesetze immer in gleicher Weise gegen Jedermann und Jedefrau zur Anwendung zu bringen ? .. und sind dafür nicht eigentlich die Staatsanwaltschaften zuständig , zumindest für die Einleitung der entsprechenden Ermittlungsverfahren ?

Ich finde es schon seit geraumer Zeit unerträglich , wie man es diesen braunen Kreaturen , überwiegend im schönen Sachsen , gestattet, unter dem Deckmantel der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ihren rechtswidrigen Umtrieben nachzugehen : Tatsache ist , dass Beleidigung , Sachbeschädigung , versuchte und vollendete Körperverletzung gegenüber Polizisten , Volksverhetzung , Landfriedensbruch ... auch aus einem Demonstrationszug heraus Straftaten sind , die von den zuständigen Staatsanwaltschaften IMMER verfolgt werden müssen , und nicht erst , wenn ein Innen- oder auch ein Justizminister meinen, nun sei aber Schluss mit lustig und ab jetzt ...

WAS geschieht zBsp im Hinblick auf jene , die da kürzlich in Freital skandierten : " Weg mit dem Dreck !"

Schon das wäre doch Anlass genug , die volle Härte des Rechtsstaates ... ?

Seid Ihr nicht auch der Meinung , dass da der Rechtsstaat schon lange gefordert gewesen wäre und man viel zu lange dem Treiben dieses braunen Mobs untätig zugesehen hat ?

Please enter comments
Please enter your name.
Please enter the correct email address.
You must agree before submitting.

Answers & Comments


Helpful Social

Copyright © 2024 1QUIZZ.COM - All rights reserved.