Das hängt davon ab, welche Leistung deine Oma (von ihrem Pflegegeld) beim Pflegedienst eingekauft hat. Beinhaltet der Einkauf auch den Leistungskomplex Nr. 17 (Reinigung der Wohnung), so gehört das Säubern der Kaffeemaschine dazu. Hat sie diese Leistung nicht eingekauft, so gehört sie auch nicht dazu.
Putzdienst nur in dem Maße wie es für die Pflege notwendig ist, ansonsten zahlt man für solche Dienste extra. Kein Pflegedienst ist für die Sauberkeit der Kaffeemaschine zuständig.
Nein. Der Pflegedienst ist lediglich für die Krankenpflege zuständig. Nicht fürs Putzen.
Allerdings werden in solchen Fällen normalerweise von den Pflegediensten Mitarbeiter für die Haushaltsarbeiten abgestellt. Das sind dann sogenannte Haushaltshilfen, die von den Krankenkassen bezahlt werden.
nein, doch wenn Not an der Oma ist - also um gesund ihren Kaffee zu genießen und man den Pflegedienst lieb darum bittet, geht viel - doch ein muss niemals.
Answers & Comments
Verified answer
Das hängt davon ab, welche Leistung deine Oma (von ihrem Pflegegeld) beim Pflegedienst eingekauft hat. Beinhaltet der Einkauf auch den Leistungskomplex Nr. 17 (Reinigung der Wohnung), so gehört das Säubern der Kaffeemaschine dazu. Hat sie diese Leistung nicht eingekauft, so gehört sie auch nicht dazu.
Hier ein Überblick:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Leist...
Putzdienst nur in dem Maße wie es für die Pflege notwendig ist, ansonsten zahlt man für solche Dienste extra. Kein Pflegedienst ist für die Sauberkeit der Kaffeemaschine zuständig.
Ganz bestimmt nicht.
Die Pflege bezieht sich zeit-begrenzt nur auf
die auf die Oma.
Wieso reinigst Du nicht die Kaffeemaschine?
Der Pflegedienst "pflegt" die Menschen, wie der Name schon sagt.
Die Kaffeemaschine sauber machen zählt nicht dazu
Der Pflegedienst muss keinesfalls eine Kaffeemaschine sauber machen, es sei denn er ist für Haushaltsarbeiten geordert worden.
Nein. Der Pflegedienst ist lediglich für die Krankenpflege zuständig. Nicht fürs Putzen.
Allerdings werden in solchen Fällen normalerweise von den Pflegediensten Mitarbeiter für die Haushaltsarbeiten abgestellt. Das sind dann sogenannte Haushaltshilfen, die von den Krankenkassen bezahlt werden.
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Haush...
nein, doch wenn Not an der Oma ist - also um gesund ihren Kaffee zu genießen und man den Pflegedienst lieb darum bittet, geht viel - doch ein muss niemals.
Im Winter noch die Einfahrt schippen, vergiss es.
Pflege ist eigentlich für die Gesundheit des Patienten.
Wenn vielleicht eine Haushaltshilfe.
Die wird von der kk übernommem
nein
das kannst du doch schon
Ich weiß zwar nicht, was "absolutriet" sein soll, aber ja, ab und an sollte der Pflegedienst auch die Kaffeemaschine säubern.
Allerdings haben die ja immer sehr wenig Zeit. Darum kümmern die sich nur um das, was die zu pflegende Person - deine Oma in diesem Fall - betrifft.