Gibt es denn da wirklich keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen ?

.. um eine dermassen unverschämte Bereicherung von Miethaien durch die aktuelle Unterbringunsnot der Behörden für Flüchtlinge zu verhindern ?

Vorhin zufällig mitbekommen : In einigen Gemeinden , ua auch in unserer Bundeshauptstadt , gibt es etliche Fälle , in denen Vermieter für das Bereitstellen von Schlafquartieren - im Film : rd 18qum für 6 Flüchtlinge aus Syrien - 50 Euro fordern und auch bekommen . Pro Unterzubringendem , und pro Nacht , versteht sich !

Also ich habe ja durchaus Verständnis für eine angemessene Rendite auf eingesetztes Kapital , aber was zu viel ist zu viel !

Wie wäre es da mit einer Zwangszuweisung und einer amtlich festgesetzten Entschädigung , wie in den frühen 50 Jahren ?

Update:

http://www.welt.de/wirtschaft/article145882077/Das...

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