Meine Mutter ist vor ein paar Wochen verstorben und die Beerdigungskosten habe ich beim zuständigen Amt (anderer Landkreis beantragt).Leider zieht sich das hin,dauernd fällt denen noch was neues ein was sie haben wollen.
Nun will ja auch die Gemeinde hier Geld für die Friedhofskosten.
Nun ist mein Sohn an einer Musikschule angemeldet.Da ich einen Familienpass haben,kann ich beim Rathaus eine Bescheinigung abgeben,und bekomme dann die hälfte der Kosten für den Unterricht erstattet.Dieses geld verwende ich dann wiederum um die nächsten Monate bezahlen zu können.
Nun hat mir das Rathaus einfach die 180€ für den Unterricht von den Friedhofskosten abgezogen,anstatt es mir zu überweisen.
Ich kann jetzt nicht den Unterricht bezahlen,bin schon über einen Monat im Rückstand weil ich auf das Geld gewartet habe.
Dürfen die das so einfach?Das eine hat ja mit dem anderen gar nichts zu tun
Update:Doch,die Beerdigungskosten muss ich alleine tragen obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe.Ich bin die einzige Tochter und meine Eltern waren geschieden
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Ja Leider können die das nur wenn du das Erbe deiner Mutter Verweigerst dürfen sie das nicht.Dazu brauchst du dann nur die Bescheinigung vom Notar Vorlegen.Dann bist du auch nicht für die gesamten Beerdigungkosten sowie Strom und Wohnungauflösung mehr zuständig und dir entstehen keine Kosten.
Ist doch gehopst wie gesprungen, ob Du die Kosten für den Musikunterricht schuldig bist, oder die Kosten für die Bestattung.
Ja, die Gemeinde kann Schulden und Guthaben gegeneinander verrechnen.
Rede einmal mit denen, vielleicht rufen die mal in der Gemeinde an, die die Bestattungskosten zahlen muss.
Viel Erfolg!
Eine Abkürzung des Verfahrens indem man Forderungen mit Guthaben verrechnet ist bei gleichen Kostenträgern üblich.
Die Gemeinde darf nach der Gebührenordnung Forderungen gegen Verbindlichkeiten aufrechnen. Dagegen kannst du nichts unternehmen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, das ist richtig. Aber wenn die Geld haben wollen dann bekommen sie es. Egal wie.
Ich denke da es von einer Behörde war, können die das abrechnen, weil denen egal ist ob du Musikunterricht zahlen kannst oder nicht.
Das ist wie mit der Rückzahlung vom RWE. Die verrechnen das auch mit den nächsten Abschlägen, obwohl man das Geld gut brauchen könnte und zwar in BAR.
Das darf gemacht werden da die Kostenübernahme vom Unterricht eine freiwillige Leistung von der Gemeinde ist.