Ein Bekannter von mir, lernbehindert, hat mit 15 Jahren eine schwere Sachbeschädigung begangen. Weil er lernbehindert ist, wurde er damals nicht verurteilt. Mein Vater meint, wenn jemand nicht verurteilt wird, weil er schuldunfähig ist, wird er ans Bett fixiert. Weil er sich ja nich die rosinen rauspicken könne und es nicht geht, dass er nicht verurteilt wird und dann trotzdem frei ist. Und weil ein Schuldunfähiger immer gefährlich ist. Was stimmt?
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Answers & Comments
Wenn er schuldunfähig ist und verurteilt wird, wird er je nach strafe in eine Einrichtung eingewiesen. aber das mit der Fixierung ist nicht so richtig, es gibt die Physische Fixierung bis zur Psychische Fixierung, daher muss er nicht "in Ketten liegen" sondern er darf sich nicht frei in der Welt bewegen (in der Geschlossene darf er frei laufeen). Tabletten die einen fixieren gibt es auch, aber das muss der Arzt entscheiden. oder der ´Richter.
gewalt in eurer familie fuehrt zu krankheiten lasst heute mal streiten es ist weihnachten
Deine Berichterstattung ist entscheidend unvollständig !
Wenn jemand von einem Gericht oder dessen Gutachter
für " Schuldunfähig " eingestuft wird, ist das Urteil gültig.
Die Person wird auch nicht auf etwas fixiert.
Das Gutachten für einen 15 Jährigen muss nicht für
alle Jahre später gelten.
Es kommt darauf an ob es sich um eine chronische
Behinderung des Geisteszustandes handelt.
- - - > Ob jemand bettlägerich ist oder nicht, ist unbedeutend.
- - - -> Eine Lernbehinderung ist keine ausreichende Begründung.
ACHTUNG
""""""""""""""" Dein Bekannter ist als 15 Jähriger nach dem OWiG
eingestuft worden. ( Ordnungswidrigkeits Gesetz )
Gemäß § 12 (2) Verantwortlichkeit . . . . .
Dort kannst du die anerkannten Begründungen nachlesen.
Ob jemand altersentsprechend geistig verantwortlich handeln kann.
vgl. auch
°°°°°°°°°°° StGB Strafgesetzbuch § 19 § 20 § 21 > als Ergänzung zum
OWiG.
So ein Quatsch. Es stimmt zwar schon, dass Personen, die in der Psychiatrie Randale schlagen, am Bett oder an einem Stuhl fixiert werden, aber normalerweise werden sie dass, damit sie keine anderen Menschen oder sich selbst Schaden zufügen.
Wenn jemand einen Sachschaden angerichtet hat und wurde aufgrund eines solchen Urteilsspruches als Schuldunfähig erklärt, dann heisst das aber noch lange nicht, dass das immer wieder so ist und dass derjenige auch nicht immer fixiert wird und das bedeutet auch noch lange nicht, dass derjenige völlig Balla-Balla ist.
son quark,glaub nicht alles was man dir erzählt.
Ob es stimmt, dass dein Bekannter lernbehindert ist und mit 15 Jahren eine schwere Sachbeschädigung begangen hat weiß ich nichts. Der Rest stimmt nicht.
Dein Vater hat nicht recht. Fixiert werden dürfen sehr kranke Personen nur nach richterlicher Anordnung und die wird selten erteilt.
Nein, ein Schuldunfähiger kann sich wie ein gesunder Mensch in der Gesellschaft bewegen.
Unsinn!
Frag mal Blauclever. Der kennt sich aus. :D