Den Grundlohn, oder den Durchschnitt?
Update:Ich werd mit Sicherheit nicht länger als 6 Wochen krank sein (wollen) ;-)
Es geht nur darum, dass ich jeden Monat unterschiedlich verdiene; einen fast Festlohn und dazu kommen noch unregelmäßig hohe Löhne für Mehrarbeit.
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Bei Arbeits- und Wegeunfällen zahlt die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallkasse kein Krankengeld, sondern Verletztengeld.
Das Verletztengeld errechnet sich auf die gleiche Weise wie das Krankengeld. Allerdings bestehen Unterschiede hinsichtlich der Höhe des Anspruchs. So beträgt das Verletztengeld 80 % des Regelentgelts (Krankengeld: 70%), ist jedoch auf die Höhe des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Bei der Berechnung des Verletztengeldes sind im Unterschied zum Krankengeld steuerfreie Entgeltbestandteile (z. B. Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge), die somit nicht beitragspflichtig in der Krankenversicherung sind, ebenso zu berücksichtigen, wie Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung.
Leistungshöhe beim Krankengeld
Bei der Berechnung werden auch die Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Regelmäßige Überstunden und Abweichungen vom vereinbarten Entgelt wirken sich positiv auf die Krankengeldhöhe aus. Regelmäßig bedeutet z. B. bei Überstunden, dass in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit pro Monat mindestens eine Überstunde angefallen sein muss. Bei schwankendem Entgelt (z. B. Akkordlohn) wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt.
Das Krankengeld welches du nach 6 Wochen bekommst ist bedeutend niedriger als dein Gehalt oder Lohn.
Nur wird dieses dann von der Berufsgenossenschaft übernommen und die Krankenkasse zahlt es nur aus.
Du bekommst deinen normalen Lohn weiter.
NAch 6 Wochen bekommste nur Krankengeld.