"Die Politik" - also Merkel - hat 2011 erstmals Erdoğan die Moeglichkeit gegeben, seinen Wahlkampf in Deutschland zu fuehren und damit nicht nur die Feindseligkeit der Tuerken im eigenen Land genaehrt, sondern auch Erdoğan's Groessenwahn, nach Deutschland kommen zu koennen, wann immer er wolle und zu tun, was er wolle.
So, WO meinst Du also, sollte sie "Klage einreichen" und bei wem? Bei sich und gegen sich selbst?
Davon abgesehen, ist es nicht einmal theoretisch moeglich, sich als Auslaender; in diesem Falle deutsche Bundeskanzlerin, auf ein tuerkisches Gesetz zu berufen, in der Hoffnung, die Geister, die sie rief, wieder loszuewerden. Das kaeme einer Clownerie gleich. - Unmoeglich hat sich Frau Merkel in den Augen der Welt bereits gemacht; dann wuerde sie sich auch noch laecherlich machen.
Nachtrag: Am Freitag, den 10.03.17 hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass tuerkische Politiker kein Auftrittsrecht in Deutschland haben; gleichzeitig aber Eurer Regierung einen Ermessensspielraum zugestanden, solche Auftritte zuzulassen oder zu verbieten.... womit Frau Merkel auch hier wieder fein 'raus ist.
Answers & Comments
ja
Türkische Gesetze gelten nicht in Deutschland - hier gilt deutsches Recht!
Wenn jemand auf Basis türkischer Gesetze klagen will, muss das m.E. ein Türke in der Türkei tun.
Das ist nicht möglich, wenn die Mehrheit der
Türken die Faxen von Erdowahn duldet, ja begeisternd unterstützt.
Die Verwandten der mit Willkür Verhafteten sind in der Türkei in der Türkei eine Minderheit.
"Die Politik" - also Merkel - hat 2011 erstmals Erdoğan die Moeglichkeit gegeben, seinen Wahlkampf in Deutschland zu fuehren und damit nicht nur die Feindseligkeit der Tuerken im eigenen Land genaehrt, sondern auch Erdoğan's Groessenwahn, nach Deutschland kommen zu koennen, wann immer er wolle und zu tun, was er wolle.
So, WO meinst Du also, sollte sie "Klage einreichen" und bei wem? Bei sich und gegen sich selbst?
Davon abgesehen, ist es nicht einmal theoretisch moeglich, sich als Auslaender; in diesem Falle deutsche Bundeskanzlerin, auf ein tuerkisches Gesetz zu berufen, in der Hoffnung, die Geister, die sie rief, wieder loszuewerden. Das kaeme einer Clownerie gleich. - Unmoeglich hat sich Frau Merkel in den Augen der Welt bereits gemacht; dann wuerde sie sich auch noch laecherlich machen.
Nachtrag: Am Freitag, den 10.03.17 hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass tuerkische Politiker kein Auftrittsrecht in Deutschland haben; gleichzeitig aber Eurer Regierung einen Ermessensspielraum zugestanden, solche Auftritte zuzulassen oder zu verbieten.... womit Frau Merkel auch hier wieder fein 'raus ist.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerkisc...
Laut türkischem Gesetz, ja. Aber andere europäische Länder haben auch andere Gesetze.
Man kann türkischen und anderen Politikern verbieten, in ihrem Ausland aufzutreten, aber verklagen kann man unverschämte Politiker dafür nicht.
Allerdings wäre eine Klage wegen Beleidigung und Volksverhetzung in Betracht zu ziehen.
Weil die deutschen, derzeit Verantwortung tragenden Politiker allesamt weichgespülte, rückgratlose Mutanten sind !!!
Das Gemerkel z.B. erlaubte es diesem Erdowahn ganz offiziell, Jan Böhmermann anzuklagen.
Jetzt, wo GEGEN TÜRKISCHES RECHT verstoßen wird, tut keiner auch nur einen Mucks...beschämend ist da gar kein Ausdruck mehr...