Ein präsident fall ist ein eindeutiges zeichen das leute wie du nochmal auf die vhs gehen sollten.Da gibt es einen kurs der nennt sich "deutsch für deutsche".
2. Du meinst wahrscheinlich einen "Präzedenzfall", und das ist ganz einfach erklärt.
Es gibt Situationen die erstmalig in einer bestimmten Form auftreten. Dabei kann es sich zum Beispiel: um einen bestimmten Rechtsfall handeln, zu dem es noch kein "klares, oder eindeutiges Gerichtsurteil" gibt, weil dieser Fall eben so noch nicht aufgetreten ist, bzw. es kein eindeutiges Urteil gibt. Um eine "Richtlinie" für weitere Gerichtsverfahren oder Handlungswiesen für ähnlich gelagerte "Fälle", zu haben, wird dieses Gerichtsverfahren dann zu einem "Präzedenzfall" erklärt.
Eine verpflichtende oder bindende Wirkung gibt es dabei nicht, sondern man kann dann, sich an diesem "Präzedenzfall", für die Zukunft orientieren.
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Ja, auch ein Präsident kann mal fallen, entweder von seinem Präsidentenstuhl oder überhaupt.
Doch du meinst sicher den Präzedenzfall.
"Ein Präzedenzfall (oder auch Musterfall) beschreibt einen juristischen Fall, dessen Entscheidung sich zum Maßstab anderer Fälle entwickelt hat."
Wenn George W. Bush die Treppe runterfaellt!
oder meinst du praezedenzfall?
Das ist eine Grundsaetzliche Sache die zum ersten mal stattfindet und fuer weitere Faelle als Grundlage herangezogen wird!
Meinst Du Präzedenzfall?
Bei Wikipedia (siehe Link unten) wird erklärt, was es mit diesem Musterfall, der folgende Entscheidungen beeinflussen kann, auf sich hat.
Andere Wörter für Präzedenzfall sind (auÃer Musterfall) auch:
Musterbeispiel
Schulbeispiel (Schulfall)
Paradebeispiel
etc.
Ein Rechtschreibfehler
Meinst du vielleicht "Präzedenzfall"? Von einem Präsidentfall (auÃer der Präsident legt sich auf die Nase) habe ich noch nie gehört.
Der "Präsedenzfall" ist nachzulesen unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall
Ein präsident fall ist ein eindeutiges zeichen das leute wie du nochmal auf die vhs gehen sollten.Da gibt es einen kurs der nennt sich "deutsch für deutsche".
Pisa lässt grüÃen....
War diese Frage "ernst" gemeint??
1. Einen "Präsidentfall" gibt es nicht,...
2. Du meinst wahrscheinlich einen "Präzedenzfall", und das ist ganz einfach erklärt.
Es gibt Situationen die erstmalig in einer bestimmten Form auftreten. Dabei kann es sich zum Beispiel: um einen bestimmten Rechtsfall handeln, zu dem es noch kein "klares, oder eindeutiges Gerichtsurteil" gibt, weil dieser Fall eben so noch nicht aufgetreten ist, bzw. es kein eindeutiges Urteil gibt. Um eine "Richtlinie" für weitere Gerichtsverfahren oder Handlungswiesen für ähnlich gelagerte "Fälle", zu haben, wird dieses Gerichtsverfahren dann zu einem "Präzedenzfall" erklärt.
Eine verpflichtende oder bindende Wirkung gibt es dabei nicht, sondern man kann dann, sich an diesem "Präzedenzfall", für die Zukunft orientieren.