Das bedeutet wie hoch dar EG und Dachboden , Kniestock etc sein um das es als eingeschossiges Haus gilt??
danke sehr
Das Bauordnungsamt in deiner Stadt/Dorf kennen sich bestens damit aus-die Erteilen dir ja schließlich auch die Genehmigung für dein Baukörper...
Das ist sehr verschieden, je nach Bauordnung. Nenne doch mal den Ort, an dem der Bau errichtet werden soll.
Vielleicht steht direkt etwas in der Bauordnung dazu, allenfalls findest Du die Definitionen in der Landesbauordnung.
Oder beruht die Vorgabe "eingeschossig" auf einer privatrechtlichen Einschränkung?
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Das Bauordnungsamt in deiner Stadt/Dorf kennen sich bestens damit aus-die Erteilen dir ja schließlich auch die Genehmigung für dein Baukörper...
Das ist sehr verschieden, je nach Bauordnung. Nenne doch mal den Ort, an dem der Bau errichtet werden soll.
Vielleicht steht direkt etwas in der Bauordnung dazu, allenfalls findest Du die Definitionen in der Landesbauordnung.
Oder beruht die Vorgabe "eingeschossig" auf einer privatrechtlichen Einschränkung?