Was Überstunden sind, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein für alle Mal festgelegt. Nach der Definition der höchsten deutschen Arbeitsrichter wird unter Überstunden die Überschreitung der individuell festgelegten Arbeitszeit der Mitarbeiter verstanden (BAG, Urteil vom 08.11.1989, Aktenzeichen: 5 AZR 642/88; in: Arbeitsrechtliche Praxis (AP) Nr. 1 zu § 46 Schwerbehindertengesetz (SchwbG)).
Beschäftigen man also einen Mitarbeiter länger, als es in seinem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag vorgeschrieben ist, leistet der Mitarbeiter Überstunden. So einfach ist das.
Mehrarbeit hingegen, wurde auch vom Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung bestimmt. Der Begriff der Mehrarbeit ist danach als die über die gesetzlich zulässig hinausgehende Arbeitszeit definiert.
Der hier im Forum anwesende Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen muss *Überstunden* machen, um jede seiner Antworten mittels Mehrfachaccounts in der Reihe aller antwortenden Usern an die oberste Stelle zu bedaumen.
Da er sich von den dadurch erhofften Punkten einer eventuellen BA nichts kaufen kann, war der betriebene Aufwand nutzlose *Mehrarbeit*.
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Was Überstunden sind, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein für alle Mal festgelegt. Nach der Definition der höchsten deutschen Arbeitsrichter wird unter Überstunden die Überschreitung der individuell festgelegten Arbeitszeit der Mitarbeiter verstanden (BAG, Urteil vom 08.11.1989, Aktenzeichen: 5 AZR 642/88; in: Arbeitsrechtliche Praxis (AP) Nr. 1 zu § 46 Schwerbehindertengesetz (SchwbG)).
Beschäftigen man also einen Mitarbeiter länger, als es in seinem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag vorgeschrieben ist, leistet der Mitarbeiter Überstunden. So einfach ist das.
Mehrarbeit hingegen, wurde auch vom Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung bestimmt. Der Begriff der Mehrarbeit ist danach als die über die gesetzlich zulässig hinausgehende Arbeitszeit definiert.
https://www.rechtstipps.net/Rechtstipps/566/Mehrar...
Überstunden werden bezahlt, Mehrarbeit nicht.
Mehrarbeit kann unentgeltlich sein -- auch bei sittenwidrigem Verhalten.
Überstunden, wenn da ein Tarifvertrag besteht, die werden bezahlt...
ueberstunden werden bezahlt
Für Überstunden gibt es einen Überstundenzuschlag.
Der hier im Forum anwesende Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen muss *Überstunden* machen, um jede seiner Antworten mittels Mehrfachaccounts in der Reihe aller antwortenden Usern an die oberste Stelle zu bedaumen.
Da er sich von den dadurch erhofften Punkten einer eventuellen BA nichts kaufen kann, war der betriebene Aufwand nutzlose *Mehrarbeit*.
das volk macht " überstunden "
während politiker " mehrarbeit " ablehnen ...
ist doch richtig erklärt oder ?