Umgekehrt wird ein Schuh daraus oder auch, weil das eine ohne das andere nicht geht:
Das Recht in Freiheit zu leben, hat einen so hohen Stellenwert, dass es in nur sehr begrenztem Maße möglich ist, Straftaten vorzubeugen.
Eine stärkere Überwachung zur Prophylaxe von Straftaten, die sich zudem dennoch nicht vollständig verhindern ließen, würde die Freiheit eines jeden einzelnen in erheblichem Maße einschränken und würde für jeden einzelnen (völlig gleichgültig ob unbescholten oder nicht) auch bedeuten, dass es kein verlässliches und humanes Rechtssystem mehr gäbe, auf dessen Grundlagen er sich vergleichsweise frei entfalten könnte.
Answers & Comments
Und wo steht das nun?
Da kennt wohl jemand unser GG und unsere Rechtsprechung nicht, bzw. er legt sie so aus, wie er es für richtig hält ...
Es gibt kein Recht zur Begehung von Straftaten.
weil rechthaben beliebt ist in der ehe
Umgekehrt wird ein Schuh daraus oder auch, weil das eine ohne das andere nicht geht:
Das Recht in Freiheit zu leben, hat einen so hohen Stellenwert, dass es in nur sehr begrenztem Maße möglich ist, Straftaten vorzubeugen.
Eine stärkere Überwachung zur Prophylaxe von Straftaten, die sich zudem dennoch nicht vollständig verhindern ließen, würde die Freiheit eines jeden einzelnen in erheblichem Maße einschränken und würde für jeden einzelnen (völlig gleichgültig ob unbescholten oder nicht) auch bedeuten, dass es kein verlässliches und humanes Rechtssystem mehr gäbe, auf dessen Grundlagen er sich vergleichsweise frei entfalten könnte.
Damit Richter und Staatsanwälte viel Geld verdienen können!
UND;wo meinst du ist das so ?
Von einem "Recht", Straftaten zu begehen, höre ich zum ersten Mal.
Wüsste nicht, dass es ein Recht auf das Begehen von Straftaten gibt. Dieses Recht gibt es in keinem Land der Welt.