Ich weiß nur, daß in Deutschland jugendliche Straftäter nicht öffentlich benannt werden dürfen, da diese noch minderjährig sind und besonderen "Schutz" geniessen.
Die Zeitungen nennen auländische Straftäter garnicht um Ressentiments gegenüber Fremden nicht zu schüren: " der geständige Täter Mehmed S. hat ...." - aha, immer diese Türken!
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Ich weiß nur, daß in Deutschland jugendliche Straftäter nicht öffentlich benannt werden dürfen, da diese noch minderjährig sind und besonderen "Schutz" geniessen.
Die Zeitungen nennen auländische Straftäter garnicht um Ressentiments gegenüber Fremden nicht zu schüren: " der geständige Täter Mehmed S. hat ...." - aha, immer diese Türken!
Solange niemand verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung und der Betreffende und seine Familie sind zu schützen.
Nach der Zschäpe wurde hingegen fahndet. Auch Namen von Prominenten wie Kachelmann sind schlecht geheim zu halten.
Mit vollem Namen werden sie genannt, wenn sie Rechtskräftig verurteilt sind.
Bevor sie nicht verurteilt sind, dürfen sie nicht mit vollem Namen benannt werden. Daher dann die Kürzel.