Da es aber bei uns leider keine Arbeitslager gibt, wäre hier ein Führerscheinentzug angesagt, damit dieser asoziale Dreckspenner für eine geraume Zeit nie wieder in die Lage kommt, dass sein Auto von einem Rettungswagen, etc. "zugeparkt" wird...
Mir würden noch einige andere Anklagepunkte einfallen. Trotzdem hat der Typ ja niemandem aktiv geschadet. Das Fahrzeug zu demolieren ist aber - und das finde ich wichtig - eine versuchte Körperverletzung, denn wenn die Rettungskräfte damit den Patienten nicht mehr transportieren können, dann kann das lebensgefährlich sein.
Der Randalierer hat also wohl den möglichen Tod des Kindes in Kauf genommen.
Also, mich regt der Typ ebenfalls ungemein auf und wenn ich dort gewesen wäre, weiß ich nicht, wie ich mich dem gegenüber verhalten hätte!?
Aber irgendwas mit den Sanitätern kann doch auch nicht ganz koscher sein. Vielleicht war's doch nicht ganz so, wie dargestellt? Die müßten doch ein Interesse daran haben, daß solche Gestalten in die Schranken verwiesen werden und es sich in Zukunft genau überlegen, ob sie dieses unzivilisierte Benehmen beibehalten wollen...!? Sowohl, was ihren eigenen Schutz anbelangt, aber insbesondere die Schutz- und Hilfsbedürftigkeit der Wehrlosen anbelangt.
Auch wenn ich das Verhalten des Autofahrers mehr als menschenverachtend empfinde, so hat er doch nur eine Sachbeschaedigung begangen. Die Rettungssanitaeter haben auf eine Anzeige verzichtet. Die Strafe sollte noch immer in Relation zum Vergehen stehen.
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Prinzipiell 100%ige Zustimmung.
Da es aber bei uns leider keine Arbeitslager gibt, wäre hier ein Führerscheinentzug angesagt, damit dieser asoziale Dreckspenner für eine geraume Zeit nie wieder in die Lage kommt, dass sein Auto von einem Rettungswagen, etc. "zugeparkt" wird...
Mir würden noch einige andere Anklagepunkte einfallen. Trotzdem hat der Typ ja niemandem aktiv geschadet. Das Fahrzeug zu demolieren ist aber - und das finde ich wichtig - eine versuchte Körperverletzung, denn wenn die Rettungskräfte damit den Patienten nicht mehr transportieren können, dann kann das lebensgefährlich sein.
Der Randalierer hat also wohl den möglichen Tod des Kindes in Kauf genommen.
Ich bin gespannt, wie das weiter geht.
Prinzipiell ist es eine versuchte Tötung des Kindes,
wegen verhindern der Notversorgung.
also mindest 20 Jahre.
Also, mich regt der Typ ebenfalls ungemein auf und wenn ich dort gewesen wäre, weiß ich nicht, wie ich mich dem gegenüber verhalten hätte!?
Aber irgendwas mit den Sanitätern kann doch auch nicht ganz koscher sein. Vielleicht war's doch nicht ganz so, wie dargestellt? Die müßten doch ein Interesse daran haben, daß solche Gestalten in die Schranken verwiesen werden und es sich in Zukunft genau überlegen, ob sie dieses unzivilisierte Benehmen beibehalten wollen...!? Sowohl, was ihren eigenen Schutz anbelangt, aber insbesondere die Schutz- und Hilfsbedürftigkeit der Wehrlosen anbelangt.
Auch wenn ich das Verhalten des Autofahrers mehr als menschenverachtend empfinde, so hat er doch nur eine Sachbeschaedigung begangen. Die Rettungssanitaeter haben auf eine Anzeige verzichtet. Die Strafe sollte noch immer in Relation zum Vergehen stehen.
Aha, da kann FS nicht richtig sinnerfassend lesen:
Die Retter verzichteten auf eine Anzeige wegen Bedrohung ...
Die Rettungssanitäter haben auf eine Anzeige verzichtet.