Ein Vermieter ist laut Gesetz verpflichtet die Kaution auf ein extra Konto zu legen, das kann man also auch nachträglich beantragen, wenn nicht zum Mieterbund oder einen Rechtsanwalt gehen, die klären das dann.
a) du kannst ihn Anzeigen wegen Veruntreuung/ Unterschlagung
b) du kannst ihn Aufordern seiner Verpflichtung nachzukommen, die Kaution anzulegen und den bisher ausgefallenen Zins, aufzuzahlen. Gib ihm dafür eine Frist von 1 Woche, sollte bis dahin keine schriftliche Bestätigung zu deiner Forderung vorliegen, erfolgt (a)
Im Normalfall nix. Aber im Normalfall kommt man auch gar nicht auf den Gedanken, einen derartigen Nachweis verlangen zu wollen.
Es kommt also darauf an, in welcher Situation du dich augenblicklich befindest. Im Notfall können präventive MaÃnahmen zur Sicherung deines Eigentums ratsam sein - aber du hast nichts von einem Notfall geschrieben.
Etwas Butter bei die Fische würde hilfreiche Antworten erleichtern.
Answers & Comments
Verified answer
Ein Vermieter ist laut Gesetz verpflichtet die Kaution auf ein extra Konto zu legen, das kann man also auch nachträglich beantragen, wenn nicht zum Mieterbund oder einen Rechtsanwalt gehen, die klären das dann.
a) du kannst ihn Anzeigen wegen Veruntreuung/ Unterschlagung
b) du kannst ihn Aufordern seiner Verpflichtung nachzukommen, die Kaution anzulegen und den bisher ausgefallenen Zins, aufzuzahlen. Gib ihm dafür eine Frist von 1 Woche, sollte bis dahin keine schriftliche Bestätigung zu deiner Forderung vorliegen, erfolgt (a)
"TM"
In diesem Fall kann man den Vermieter zumindest auf Basiszinssatz verklagen.
Aber ob sich das bei 0,12 % lohnt ist fraglich.
Im Normalfall nix. Aber im Normalfall kommt man auch gar nicht auf den Gedanken, einen derartigen Nachweis verlangen zu wollen.
Es kommt also darauf an, in welcher Situation du dich augenblicklich befindest. Im Notfall können präventive MaÃnahmen zur Sicherung deines Eigentums ratsam sein - aber du hast nichts von einem Notfall geschrieben.
Etwas Butter bei die Fische würde hilfreiche Antworten erleichtern.