Da es ja "Geschenke" sind und keine "Leihgaben", sollten sie auch nach dem Beziehungsende behalten werden, andernfalls hätten die besagten Gechenke nie einen wirklichen Wert gehabt und man müsste bei der Person, welche sie zurückgibt oder zurückfordert auch künftig davon ausgehen, dass ihre "Geschenke" (?) ohne jede Bedeutung sind, die der "Beschenkte"nur unter Erfüllung bestimmter Bedingungen für einen gewissen Zeitraum behalten darf.
Als ich 17 war hatte ich einen Freund, dessen Vater mich sogar als Miteigentümerin einer Wohnung eingetragen hatte und mir sogar noch den Wohnungsschlüssel von seiner Eigentumswohnung (die meinem damaligen Freund gehörte) gegeben, da er mich damals als Schwiegertochter ansah.
Doch als ich dann leider erfuhr, dass mich der Mann, der damals 30 war, 4 Kinder von 4 Frauen hatte und er mich diesbezüglich angelogen hat und diese Kinder immer als seine Nichten, Neffen, dann Kinder von Arbeitskollegen usw. ausgab - war Schluss.
Ich bin zu den Eltern, hab ihnen den Wohnungsschlüssel gegeben und den Vater gebeten mich aus dem Vertrag auszutragen, da ich nix mehr mit seinem Sohn zu tun haben wolle.
Und ihm hab ich dann vorgeschlagen, die Wohnung zu verkaufen um seinen 4 Kindern den Unterhalt zu bezahlen, da ich sicherlich mit meinen 17 Jahren noch keine Stiefmutti sein möchte.
Und für ein eigenes Kind dass ich mir lieber einen Kinderlosen suchen will.
Solche Geschenke somit sollte man schon zurückgeben.
Aber diese teuren Klamotten und den Verlobungsring, den er mir damals schenkte, den hab ich damals schon behalten, und hernach zu Barem gemacht.
Kommt doch auf den Wert an, wenn es ein teurer Ring war kann man das machen, aber normalerweise heißt es doch: Geschenkt ist geschenkt, und wiederholen ist gestohlen.
Ich nehme auch keine Geschenke zurück, das ist unter meiner Würde.
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Daher: Nein. Was mir einer geschenkt hat, das gedenke ich nicht freiwillig wieder raus zu rücken. Ich verlange ja auch nicht von anderen, denen ich was geschenkt habe, dass die mir das, was ich denen geschenkt habe, wieder rausrücken.
Allerdings gibt es eine einzige Ausnahme, da mir Frau Trickbetrügerin Inka Dieckmann auf diese Weise versucht hat mein Pferd abzunehmen: Der "Vertrag" der keiner war ist für mich jederzeit null und nichtig gewesen, denn mein Tier hätte ich freiwillig definitiv an diese Geldgeile Sau NICHT raus gerückt.
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nur die verwelkten Blumensträuße und die abgelaufenen Pralinen :)
Was die Boulevardpresse über Nadja Abdel Blabla schreibt, ist mir herzlich egal.
Wenn die Beziehung zu Ende ist gebe ich auch die Geschenke zurück, ist bei mir selbstredend
Da es ja "Geschenke" sind und keine "Leihgaben", sollten sie auch nach dem Beziehungsende behalten werden, andernfalls hätten die besagten Gechenke nie einen wirklichen Wert gehabt und man müsste bei der Person, welche sie zurückgibt oder zurückfordert auch künftig davon ausgehen, dass ihre "Geschenke" (?) ohne jede Bedeutung sind, die der "Beschenkte"nur unter Erfüllung bestimmter Bedingungen für einen gewissen Zeitraum behalten darf.
Nein. Warum auch?
Kann man, muss man aber nicht.
Als ich 17 war hatte ich einen Freund, dessen Vater mich sogar als Miteigentümerin einer Wohnung eingetragen hatte und mir sogar noch den Wohnungsschlüssel von seiner Eigentumswohnung (die meinem damaligen Freund gehörte) gegeben, da er mich damals als Schwiegertochter ansah.
Doch als ich dann leider erfuhr, dass mich der Mann, der damals 30 war, 4 Kinder von 4 Frauen hatte und er mich diesbezüglich angelogen hat und diese Kinder immer als seine Nichten, Neffen, dann Kinder von Arbeitskollegen usw. ausgab - war Schluss.
Ich bin zu den Eltern, hab ihnen den Wohnungsschlüssel gegeben und den Vater gebeten mich aus dem Vertrag auszutragen, da ich nix mehr mit seinem Sohn zu tun haben wolle.
Und ihm hab ich dann vorgeschlagen, die Wohnung zu verkaufen um seinen 4 Kindern den Unterhalt zu bezahlen, da ich sicherlich mit meinen 17 Jahren noch keine Stiefmutti sein möchte.
Und für ein eigenes Kind dass ich mir lieber einen Kinderlosen suchen will.
Solche Geschenke somit sollte man schon zurückgeben.
Aber diese teuren Klamotten und den Verlobungsring, den er mir damals schenkte, den hab ich damals schon behalten, und hernach zu Barem gemacht.
Inanna
Kommt doch auf den Wert an, wenn es ein teurer Ring war kann man das machen, aber normalerweise heißt es doch: Geschenkt ist geschenkt, und wiederholen ist gestohlen.
Ich nehme auch keine Geschenke zurück, das ist unter meiner Würde.
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Daher: Nein. Was mir einer geschenkt hat, das gedenke ich nicht freiwillig wieder raus zu rücken. Ich verlange ja auch nicht von anderen, denen ich was geschenkt habe, dass die mir das, was ich denen geschenkt habe, wieder rausrücken.
Allerdings gibt es eine einzige Ausnahme, da mir Frau Trickbetrügerin Inka Dieckmann auf diese Weise versucht hat mein Pferd abzunehmen: Der "Vertrag" der keiner war ist für mich jederzeit null und nichtig gewesen, denn mein Tier hätte ich freiwillig definitiv an diese Geldgeile Sau NICHT raus gerückt.
Nein. Warum denn?
So eines kann man doch meist gut gebrauchen.
Denke nur an einen Porsche 718 Cayman.
Dann hat ihr der Ring sowieso nicht gefallen, und wollte ihn demütigen...
dieses Naddel war mir noch nie geheuer, aber vllt. lag das auch an den Medien. War die nicht auch mal mit Boris Becker zsamm?