Laut Reichssaftzumischverordnung vom 1.4.1912 ist eine Zumischung von Saft zum Wasser in einem Verhältnis nicht unter 1:13 bei AuÃentemperaturen über 25 Grad Celsius vorgeschrieben. Die Verordnung wurde durch das Bundesschorlenergänzungsgesetz teilweise aufgehoben, gegen das aber eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.
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Wasser ist das, was der Körper braucht. Alles andere ist unnötiger Zusatz wg. dem Geschmack.
Also bei meinen Fischen reicht Wasser nicht aus ich muss immer Saft ins Aquarium nachfüllen sonst verdursten mir die Viecher.
Wasser reicht völlig.
Laut Reichssaftzumischverordnung vom 1.4.1912 ist eine Zumischung von Saft zum Wasser in einem Verhältnis nicht unter 1:13 bei AuÃentemperaturen über 25 Grad Celsius vorgeschrieben. Die Verordnung wurde durch das Bundesschorlenergänzungsgesetz teilweise aufgehoben, gegen das aber eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.
Du kannst auch nur Wasser trinken.
Kann es sein, dass dir einfach F A D ist??? - Oder war was Falsches in deinem Wasser!?!