Außer, es geht um die Bürgschaft für die Flüchtlinge.
Dort wurden die Bürgen von Staat mit falschen Vesprechungen angeschmiert, und ihnen wurde versprochen ,dass sie angeblich nur für eine Übergangszeit bürgen müssten, was dann aber doch nicht der Fall war.
Allerdings prüft eine normale Bank auch, ob ein Bürge wirklich zahlungsfähig ist und als Bürge geeignet ist.
Das hat der Staat bei den Flüchtlingsbürgen ja scheinbar auch versäumt.
Nach den ersten Rechtstreitigkeiten bei diesen Bürgschaftsfällen bekam der Staat doch größere Schwierigkeiten und musste notgdrungen stark zurückrudern.
Ich nehme an, dass der Staat nur deshalb auf das Geld der Flüchtlingsbürgen verzichtet, weil er genau weiß, dass er zu viele Fehler gemacht hat und es vor Gericht nicht damit durchkommen würde,
"Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen", sagt ein altes deutsches Sprichwort. Was das im Klartext bedeutet, hat Dir Jossip bereits detailliert auseinandergesetzt.
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Ja, das musst du. Das ist der Sinn des bürgens.
Aber vielleicht kannst du dich ja darauf berufen, dass alle Leute, die für Flüchtlinge gebürgt haben, jetzt auch nichts zahlen müssen.
Ich bin gespannt.
Juristenspruch: "Wer bürgt wird gewürgt".
Natürlich nimmt der Kreditgeber d i c h in regress.
Nur dumme Menschen bürgen, es sei denn, sie können es sich leisten, in Regress genommen zu werden.
Eigentlich muss der Bürge immer zahlen.
(Bürgen heißt würgen)
Außer, es geht um die Bürgschaft für die Flüchtlinge.
Dort wurden die Bürgen von Staat mit falschen Vesprechungen angeschmiert, und ihnen wurde versprochen ,dass sie angeblich nur für eine Übergangszeit bürgen müssten, was dann aber doch nicht der Fall war.
Allerdings prüft eine normale Bank auch, ob ein Bürge wirklich zahlungsfähig ist und als Bürge geeignet ist.
Das hat der Staat bei den Flüchtlingsbürgen ja scheinbar auch versäumt.
Nach den ersten Rechtstreitigkeiten bei diesen Bürgschaftsfällen bekam der Staat doch größere Schwierigkeiten und musste notgdrungen stark zurückrudern.
Ich nehme an, dass der Staat nur deshalb auf das Geld der Flüchtlingsbürgen verzichtet, weil er genau weiß, dass er zu viele Fehler gemacht hat und es vor Gericht nicht damit durchkommen würde,
Das ist ja der sinn einer Bürgschaft. Natürlich musst du als Bürge zahlen.
"Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen", sagt ein altes deutsches Sprichwort. Was das im Klartext bedeutet, hat Dir Jossip bereits detailliert auseinandergesetzt.