Ich muss dem User 'Tintenfisch' heftigst widersprechen, weil der von ihm eingefügte Text überhaupt nicht die Causa 'zu Guttenberg' berührt (sein Doktortitel ist bis dato rechtsgültig)!
Die Aberkennung des Doktortitels unterliegt ausschließlich dem Universitätsrecht.
ab sofort hat ein normaler Bürger mit keine Konsequenzen zu rechnen, denn die Politiker die ja Vorbilder sind, machen es doch vor. Es sei denn, dass auch Herr zu Guttenberg seine Konsequenzen zieht. Sollte aber wieder einmal alles unter den Tisch gekehrt werden, dann starte ich folgenden Aufruf:
Auf ihr deutschen Bürger schummelt und besch.... es ist doch alles nicht so schlimm.
3.die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4.inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Ich denke mit den gleichen die Herrn von und zu Guttenberg erwarten, wenn er denn wirklich alles abgeschrieben hat, der Doktortitel wird aberkannt und was sonst noch alles so kommt liegt immer an denen die es zu richten haben, ob es eine Strafe gibt oder nicht.Aber wer fragt schon nach einem der kein Minister ist und eben so beliebt wie Herr von und zu Guttenberg.
normale Bürger würden nach der Anerkennung ihrer Doktorwürde sicherlich nicht weiter auffallen, weil das Verfolgungsinteresse nicht so groà ist wie bei Herrn zu Guttenberg.
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Ich muss dem User 'Tintenfisch' heftigst widersprechen, weil der von ihm eingefügte Text überhaupt nicht die Causa 'zu Guttenberg' berührt (sein Doktortitel ist bis dato rechtsgültig)!
Die Aberkennung des Doktortitels unterliegt ausschließlich dem Universitätsrecht.
http://www.infodocc.info/urheberrecht/news-e/artic...
Bei den Plagiatvorwürfen geht es einzig und allein um die Verletzung des Urheberrechts.
http://www.infodocc.info/urheberrecht/news-e/artic...
Falls ihm in dieser Sache Vorsatz nachgewiesen werden kann, wird das Strafmaß dem entsprechend (Schwere der Tat) ausfallen.
in diesem Fall mit der Aberkennung der Doktorwürde.
ab sofort hat ein normaler Bürger mit keine Konsequenzen zu rechnen, denn die Politiker die ja Vorbilder sind, machen es doch vor. Es sei denn, dass auch Herr zu Guttenberg seine Konsequenzen zieht. Sollte aber wieder einmal alles unter den Tisch gekehrt werden, dann starte ich folgenden Aufruf:
Auf ihr deutschen Bürger schummelt und besch.... es ist doch alles nicht so schlimm.
Da die Person, welche gemeint ist als Minister Immunität geniesst, wahrscheinlich nicht viel.
Mal schauen, was steht auf falsches Führen von Titeln:
(1) Wer unbefugt
1.inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2.die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3.die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4.inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Ich denke mit den gleichen die Herrn von und zu Guttenberg erwarten, wenn er denn wirklich alles abgeschrieben hat, der Doktortitel wird aberkannt und was sonst noch alles so kommt liegt immer an denen die es zu richten haben, ob es eine Strafe gibt oder nicht.Aber wer fragt schon nach einem der kein Minister ist und eben so beliebt wie Herr von und zu Guttenberg.
Ich bin kein Plagiat sondern echt. Ansonsten hat Tintenfisch recht.
Hallo
normale Bürger würden nach der Anerkennung ihrer Doktorwürde sicherlich nicht weiter auffallen, weil das Verfolgungsinteresse nicht so groà ist wie bei Herrn zu Guttenberg.
Der kommt vor einem Gericht und wird wegen Plagiat nach den Gesetzen des UrhG verurteilt
Die Gesetze stehen im BGB.