Wenn eine Kosmetikerin ein Kleingewerbe hat und dann z.B. auch mal anstatt in ihrem Kosmetikstudio, zu Hause Kunden entgegen nimmt, ist das dann Schwarzarbeit?
Es geht hier nur darum, ob man als Kosmetikerin auch woanders die Tätigkeit verüben kann oder darf man mit Gewerbe trotzdem nur im Studio arbeiten?
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Answers & Comments
Ja, natürlich.
Es ist natürlich keine Schwarzarbeit, weil das ohnehin keine ist.
Schwarzarbeit nennt man das nicht versteuerte Arbeiten von Arbeitnehmern. Als Unternehmer selbst kann man also gar nicht für sich selbst schwarz arbeiten, sondern von der Definition her nur für einen anderen Unternehmer/Arbeitgeber als Arbeitnehmer/Angestellter.
Das Finanzamt interessiert nur ob Du Deine Einnahmen korrekt versteuerst und angibst. Wo Du die Umsätze generierst bleibt Dir vollkommen überlassen.
Handwerker reparieren ja auch Wasserhähne, Heizungen, Teppichböden usw. in den Wohnräumen anderer Menschen.
Ich habe früher mal Versandhandel aus der Wohnung gemacht.
Soweit es nur in einem geringen Umfang stattfindet kann man es auch ohne Erlaubnis des Vermieters in einer Mietwohnung machen:
Muss ich meinen Vermieter fragen?
Viele Nebenerwerbs-Selbstständige arbeiten von zu Hause aus. Separate Geschäftsräume brauchen sie nicht. Genau genommen kann es sich dabei jedoch um eine Zweckentfremdung von Wohnraum handeln. Spätestens wenn Sie Ihr "Firmen"-Schild am Hauseingang oder Briefkasten festmachen, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Mietvertrag Vorschriften über eine gewerbliche Nutzung macht.
...Wohngebiete sind keine Gewerbegebiete: In einem reinen Wohngebiet dürfen Sie also nicht einfach mit einer Schweinemast beginnen, chemische Rohstoffe für die Petro-Chemie verarbeiten oder Schiffschrauben fertigen. Nicht-gewerbliche (= selbstständige/freiberufliche) Nutzungen hingegen stellen grundsätzlich keine "Zweckentfremdung" von Wohnraum dar.
http://www.akademie.de/wissen/nebenberuflich-selbs...
Man darf natürlich auch zu Hause arbeiten, wenn man Lust dazu hat.
Es ist auch keine Steuerhinterziehung, wenn man in einem Wohngebiet Schiffsschrauben mit 25m Durchmesser fertigt oder einen Schweinemastbetrieb betreibt, wenn man seine Einnahmen und Ausgaben korrekt angibt. In dem Fall kann man natürlich Mietaufwendungen oder Grundstückskosten auch als Betriebsausgabe ansetzen. Die Besteuerung kennt keine Moral.
Das verstösst dann gegen andere gesetzliche Bestimmungen.
Bussgelder auf betriebsbedingten Fahrten kann man allerdings nicht (mehr) steuerlich geltend machen:
http://www.steuer-info-blog.de/allgemein/geschwind...
>Wenn Du von zu Hause aus arbeitest, beispielsweise, musst Du eben zu Hause auch nachweisen können, dass Du eine entsprechende Räumlichkeit hast, die dazu dient, deine Tätigkeit dort auszuführen. Dadurch ist dann allerdings der Raum für private Zwecke möglicherweise tabu, kann aber auch sein, dass ich mich da irre.
Ja, da irrst Du Dich.
Man muss da gar nichts nachweisen, denn man kann es auch am Küchentisch machen. Problematisch wird es nur, wenn man den Küchentisch, die Küche oder einen Teil davon als Betriebsausgabe ansetzen will.
Um den Arbeitsraum als Betriebsausgabe geltend machen zu können ist es so wie von Dir beschrieben:
http://www.kleinunternehmer.net/buero-in-mietwohnu...
http://www.betriebsausgabe.de/fragen/arbeitszimmer...
>Also eine Zeit lang war es so, dass Friseure auch zu ihren Kunden fahren durften, um sie zu frisieren, soweit ich weiss, allerdings gab es dann auch eine Regelung, dass die tatsächlich auch nur DORT beim Kunden die Haare machen durften und dann eben nicht zu Hause.
Das ist ein anderes Problem der Handwerksordnung. Um nicht gegen die Handwerksordnung zu verstossen mussten Friseure im Reisegewerbe tätig sein, soweit Diese nicht selbst Meister sind oder einen Meister beschäftigt haben und besonders wenn diese angestellt waren.
Wenn man das Gewerbe anmeldet wird man wahrscheinlich automatisch an die Handwerkskammer gemeldet und muss dann evtl. Beiträge zahlen, wenn man ein Handwerksgewerbe betreibt:
http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Exp...
Man konnte das aber auch schon immer von zu Hause aus bzw. aus einem örtlichen Betrieb machen, nur das erzählen einem Handwerkskammern nicht gerne und zwar wenn man alleine nicht mehr Arbeitszeit aufwendet wie zB. ein Meister im Durchschnitt, der allein in seinem Betrieb in Vollzeit arbeitet:
§ 3 HwO – Handwerklicher Nebenbetrieb
(1) Ein handwerklicher Nebenbetrieb im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 liegt vor, wenn in ihm Waren zum Absatz an Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig bewirkt werden, es sei denn, dass eine solche Tätigkeit nur in unerheblichem Umfang ausgeübt wird, oder dass es sich um einen Hilfsbetrieb handelt.
(2) Eine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 ist unerheblich, wenn sie während eines Jahres die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte Vollzeit arbeitenden Betriebs des betreffenden Handwerkszweigs nicht übersteigt.
Frontal21: Bürokratie, verfolgte Kleinunternehmer, Verkehrte Welt, 21.09.2009
Der ausgebildete Visagist und Haar-Stylist Sasha Arnold hat sich selbstständig gemacht und mt Hilfe staatlicher Zuschüsse seinen Laden "Dolce Vita" in der Göttinger Innenstadt eröffnet. Hier schneidet er auch Kunden die Haare. Zunächst läuft alles gut. Doch dann ermittelt das Ordnungsamt im Landkreis Göttingen gegen Arnold und zwar wegen des Verdachts der Schwarzarbeit - obwohl der Kleinunternehmer korrekt Steuern und Abgaben zahlt. Der Grund: Ohne Meisterbrief hat Arnold keine Zulassung zum Haare schneiden. Das Amt verfolgt Arnold, beantragt sogar eine Hausdurchsuchung zwecks Beweissicherung. Das AG Göttingen gibt dem statt. Die Rechtsanwältin Hilke Böttcher hält Methoden wie die Hausdurchsuchung bei Arnold für völlig überzogen und verfassungswidrig. Sie hat schon viele solcher Fälle bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht - und gewonnen. Dennoch gehen Ordnungsämter immer wieder rabiat gegen Kleinunternehmer vor.
Andreas Kiepul verkauft nicht nur Fahräder, sondern er repariert sie auch. Das er sich im Zweiradhandwerkerhandwerk betätig geht gar nicht, denn er hat ja keinen Meisterbrief. Kiepul soll seine Umsätze offenlegen, doch er ignoriert das erstmal und so verhängt das Ordnungsamt der Stadt Witten erst einmal ein Bussgeld. Seine wirtschaftliche Situation erlaubt die Zahlung aber gar nicht. Das AG Witten droht mit Erzwingungshaft. Kiepul soll ins Gefängnis, weil er einfach so Fahrräder gepariert. Ob Absurd oder lächerlich so will es der deutsche Meisterzwang, der sichert angeblich die Handwerksqualität. Tatsächlich vernichtet er Arbeitsplätze.
Torsten Freund ist Dachdecker im Reisegewerbe. ...Trotzdem hat Freund Ärger mit dem Ordnungsamt bekommen. Der Vorwurf: Wisitenkarten von Freund wurden in einer Pizzeria gefunden. Das sei Werbung, das dürfe er im Reisegewerbe nicht, sagt das Ordnungsamt Remscheid und leitet ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Werbung ein. ...
http://www.justizfreund.de/politik.htm
>Hi, nein für Mietwohnungen werden vom Gewerbeamt keine Arbeitserlaubnisse erteilt, es sei denn das Haus ist Eigentum und die gesetzl. Vorgaben wie Gäste -WC mit Waschbecken usw. sind erfüllt.
Es benötigt in dem Umfang keine Erlaubnis vom Bauamt. Das Gewerbeamt interessiert es nicht wo man seinen Gewerbetrieb anmeldet und erteilt keine solchen Arbeitserlaubnisse.
Man braucht auch kein Gäste-WC etc.
>Jedoch gibt es Bestimmungen bezüglich der Hygiene und ob ein Gewerbe in der Wohnung betrieben werden darf.
Etwas anderes ist es, wenn die Kosmetikerin zu ihren Kunden gehen würde - dies ginge Problemlos.
Braucht es beim Kunden keine Hygiene?
Ich schätze, dass es für einen Kosmetikberuf, wie auch für einen Friseur keinen speziellen Hygienevorschriften gibt.
Die gibt es wahrscheinlich noch nicht einmal in einer Arztpraxis, sondern der Arzt ist dafür selbst verantwortlich:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/prax...
Ja.
Das weiß Gott allein.
man kann als Kosmetikerin auch Hausbesuche beim Kunden machen, viele bieten ja auch mobile Fußpflege beim Kunden zu Hause an
man muss das auch bei der Haftpflichtversicherung angeben, da man sonst eventuell Probleme bekommen kann, wenn unterwegs was passiert
das Finanzamt interessiert im Prinzip nur, ob du deine Einnahmen richtig versteuerst
Das kann man so nicht beantworten, das ist je nach Wohnort verschieden. Zum einen gibt es Vermieter die schon vertraglich jegliche gewerbliche Tätigkeit in den Wohnräumen untersagen (Stichwort Zweckentfremdung von Wohnraum), zum anderen kann auch die Gemeinde von dir verlangen das du zB Kundenparkplätze schaffen musst wenn du in einer Wohngegend gewerblich tätig sein willst.
Und dann wären da noch solche Dinge wie extra Kundentoilette/Waschbecken usw...
Schwarzarbeit ist es, wenn du für Einnahmen keine Steuern zahlst. Dem Finanzamt ist es völlig wurst, wo du deiner Arbeit nachgehst, Hauptsache du rechnest richtig ab.
Hi, nein für Mietwohnungen werden vom Gewerbeamt keine Arbeitserlaubnisse erteilt, es sei denn das Haus ist Eigentum und die gesetzl. Vorgaben wie Gäste -WC mit Waschbecken usw.
sind erfüllt.
Gruß hajokl
Solange Steuern abgeführt werden ist es keine Schwarzarbeit. Jedoch gibt es Bestimmungen bezüglich der Hygiene und ob ein Gewerbe in der Wohnung betrieben werden darf.
Sollte es Räumlichkeiten in einem Haus geben, dann könnte man ja da das Studio einrichten. In der eigenen Mietwohnung glaube ich - geht nicht. Wie würde man den Raum dafür steuerlich absetzen? Der müsste dann nur für die Kunden sein.
Etwas anderes ist es, wenn die Kosmetikerin zu ihren Kunden gehen würde - dies ginge Problemlos. Nur eben alles gut protokollieren und klären ob die Versicherungen dort auch gelten. Was wenn zu Hause dem Kunden etwas passiert? Da solltest du dir vielleicht nicht unbedingt hier einen Rat holen, sondern beim Fachmann. 🤓
Sofern du das korrekt belegst und deine Rechnungen dem Finanzamt präsentierst sollte das kein Problem sein.
Schwarzarbeit wird es erst wenn du ohne Rechnung arbeitet und keine Steuern für dein Handeln abführst. Du bewegst dich da in einer Grauzone die immer wieder mal zu Schwierigkeiten führen kann.
Also eine Zeit lang war es so, dass Friseure auch zu ihren Kunden fahren durften, um sie zu frisieren, soweit ich weiss, allerdings gab es dann auch eine Regelung, dass die tatsächlich auch nur DORT beim Kunden die Haare machen durften und dann eben nicht zu Hause. Daher denke ich, dass, wenn Du ein Studio hast und dann zum Kunden raus fährst, das aber dann auch über die Bücher in deinem Laden laufen lässt, beispielsweise als Tätigkeit ausser Haus, dann sollte es eigentlich kein Problem sein. Nur dann, wenn die Tätigkeit ausser Haus GAR nicht in deinen Büchern auftaucht, dann gilt das als Schwarzarbeit, würde ich mal behaupten, kanns allerdings nicht genau sagen, denn so genau kenne ich mich damit nicht aus. Aber ich denke, es ist halt Deklarationspflichtig, da du ja dann auch unter Umständen Fahrtkosten zum Kunden und so weiter durchaus angeben musst. P.S.: Wenn Du von zu Hause aus arbeitest, beispielsweise, musst Du eben zu Hause auch nachweisen können, dass Du eine entsprechende Räumlichkeit hast, die dazu dient, deine Tätigkeit dort auszuführen. Dadurch ist dann allerdings der Raum für private Zwecke möglicherweise tabu, kann aber auch sein, dass ich mich da irre.