...und unter Kollegen dafür zu werben?
Niemand ist im Betrieb für uns zuständig, nichtmal der Betriebsrat!
Es gibt keinen Ansprechpartner, der unsere Interessen vertritt.
Update:War außerhalb der Arbeitszeit.
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Eine Werbung für eine der anerkannten Gewerkschaft außerhalb der Arbeitszeit kann nicht verboten werden. Die Kündigung verstößt gegen § 612a BGB.
Eine Ausnahme könnte sein, wenn der AG im Rahmen der Werbung verunglimpft oder beleidigt wurde. Dann könnte das aber nicht die Werbung als solche den Kündigungsgrund darstellen
Ja,während der Arbeitszeit,siehe:
http://www.business-on.de/gewerkschaftliche-betaet...
Werbern darf man nur auÃerhalb der Betriebszeit, wenn es der Chef verlangt. Mitglied sein ist erlaubt und musst Du bei Bewerbung nicht angeben
Nein, ist es nicht aber es ist von der Betriebsleitung nicht gern gesehen.
nein, wenn dies als Kündigungsgrund angegeben werden würde, könntest du dagegen angehen.Wenn du einen Festvertrag hast, kann man dich auch nicht einfach entlassen. Wenn du jedoch nur befristet bist, wird dich der Chef einfach nicht mehr verlängern / weiterbeschäftigen und gut is. Bist du noch in der Probezeit, wird er einen anderen Grund in die Kündigung schreiben bzw. ist er ja nicht einmal verpflichtet, einen Grund zu nennen.Du solltest dir auf jeden Fall eine private Berufsrechtschutzversicherung zulegen oder eben einer Gewerkschaft beitreten. Deswegen darf dich dein Arbeitgeber nicht entlassen!
nein.