Hallo, ich habe Ende Juni eine Bestellung bei Medimops von über 12€ getätigt. Bei der Bezahlung lief jedoch etwas schief. Als mir das auffiel ging ich zur Bank und bezahlte am 01.07 die 12,57€ am Schalter an das Unternehmen Payone (ein payment service provider der für Medimops arbeitet, war bei der Rücklastschrift angegeben). Also hatte ich nur einen Zahlungsverzug von 3 Tagen.
Jetzt habe ich aber ein Inkassoschreiben erhalten, ich hätte nichts bezahlt und soll nun ca. 46€ bezahlen sonst würde man gerichtliche Schritte gegen mich einleiten. Die 46,71€ setzen sich aus der Hauptforderung 12,57€ + Mahnkosten 16,60€ + Verzugszinsen 0,04€ + Inkassovergütung 17,50€ zusammen.
Muss ich das zahlen?
Übrigens habe ich Mahnungen von Medimops erhalten (am 01.07 kam die erste), allerdings nur per Email und da ich diese nur selten checke ist mir das nicht aufgefallen.
Bei der Kundenhotline von Medimops wurde mir natürlich nur gesagt ich MUSS den gesamten Betrag zahlen inklusive der 12€ die ich ja schon bezahlt habe.
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Answers & Comments
Mit denen würd ich keine Geschäfte machen!
Gib die Ware zurück, mach von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch und verlange den Kaufpreis zurück.
30-Tages-Frist
Vom Grundsatz der Mahnung gibt es noch eine weitere Abweichung:
Der Schuldner kommt automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer Zahlungsaufstellung in Verzug. Ein Verbraucher muss auf diese Rechtsfolge auf der Rechnung oder der Zahlungsaufstellung hingewiesen werden, sonst kommt dieser nicht automatisch in Verzug.
Hier ist besonders wichtig, dass der Hinweis auf die Rechtsfolge auf der Rechnung steht. Eine Erwähnung in den AGB ist nicht ausreichend.
D.h. wird ein Inkassounternehmen bereits mit der ersten Mahnung beauftragt, um den Verbraucher in Verzug zu setzen und verlangt es hierfür Gebühren, können diese Kosten nicht vom Verbraucher verlangt werden, da noch gar kein Verzug eingetreten war.
Nicht erstattungsfähig sind die Inkassokosten, wenn ein konzerninternes Inkassobüro beauftragt wird.
richtig
nimm dir anwalt sonst blutest du
Das sind ABZOCKER- Du hast doch den Beleg von deiner Überweisung und kannst mit Sicherheit durch deinen Kontoauszug den "netten Herrschaften" beweisen, dass Du das bezahlt hast. Mach ne Kopie, wenn es sein muss lässt Du die am besten auch beglaubigen und DANN sollten die Ruhe geben. Falls nicht, solltest Du nen Rechtsanwalt einschalten. Der sollte denen, wenn nötig die Flötentöne dann auch im einzelnen erklären, denn so geht es nicht!