Darf man die Mietkaution in speziellen Fällen abwohnen, oder nicht?

Unser Vermieter hat definitiv unsere Kaution veruntreut, steht wohl kurz vor der Insolvenz, und scheint aufgrund seiner Schulden auf der Flucht zu sein, wie ich von anderen Mietern gehört habe.

Kann man nun, nach vorheriger Ankündigung, die 3 Monatsmieten, anstatt auf das Konto des Vermieters, auf ein separates Konto überweisen?

Wir haben ihn mehrfach, auch über unseren Anwalt aufgefordert, uns unser Kautionskonto offenzulegen- keine Reaktion!

Anderen Mietern gehts ganz genauso, wie uns.

Sollte er wirklich in Insolvenz gehen, ist die Kaution ja weg!

Denn er hätte die Kaution ja getrennt von seinem Privatvermögen anlegen müssen.

Hab schon gegoogelt, aber die Meinungen gehen da ziemlich weit auseinander.

Unser Anwalt meint, dass die Kaution erst nach Wohnungskündigung abgewohnt werden könnte...

Allerdings könnte das ja dann schon zu spät sein, aufgrund seiner Insolvenz, bzw. einer Zwangsversteigerung des Hauses.

Weist er uns nach, dass unsere Kaution angelegt ist, kann er ja sofort auch seine 3 Monatsmieten bekommen.

Update:

@Torsten

Ja, ich erinnere mich.

Damals schrieb ich aber genau, was ich jetzt auch geschrieben habe:

Dass unser Anwalt meinte, die Mietkaution könne man abwohnen, aber erst, wenn die Wohnung gekündigt ist.

Weil mich das alles verunsichert, und es mich jetzt selbst akut betrifft, meine Frage.

Und nein, ich habe keinen Doppelaccount!

Please enter comments
Please enter your name.
Please enter the correct email address.
You must agree before submitting.

Answers & Comments


Helpful Social

Copyright © 2024 1QUIZZ.COM - All rights reserved.