Unser Vermieter hat definitiv unsere Kaution veruntreut, steht wohl kurz vor der Insolvenz, und scheint aufgrund seiner Schulden auf der Flucht zu sein, wie ich von anderen Mietern gehört habe.
Kann man nun, nach vorheriger Ankündigung, die 3 Monatsmieten, anstatt auf das Konto des Vermieters, auf ein separates Konto überweisen?
Wir haben ihn mehrfach, auch über unseren Anwalt aufgefordert, uns unser Kautionskonto offenzulegen- keine Reaktion!
Anderen Mietern gehts ganz genauso, wie uns.
Sollte er wirklich in Insolvenz gehen, ist die Kaution ja weg!
Denn er hätte die Kaution ja getrennt von seinem Privatvermögen anlegen müssen.
Hab schon gegoogelt, aber die Meinungen gehen da ziemlich weit auseinander.
Unser Anwalt meint, dass die Kaution erst nach Wohnungskündigung abgewohnt werden könnte...
Allerdings könnte das ja dann schon zu spät sein, aufgrund seiner Insolvenz, bzw. einer Zwangsversteigerung des Hauses.
Weist er uns nach, dass unsere Kaution angelegt ist, kann er ja sofort auch seine 3 Monatsmieten bekommen.
Update:@Torsten
Ja, ich erinnere mich.
Damals schrieb ich aber genau, was ich jetzt auch geschrieben habe:
Dass unser Anwalt meinte, die Mietkaution könne man abwohnen, aber erst, wenn die Wohnung gekündigt ist.
Weil mich das alles verunsichert, und es mich jetzt selbst akut betrifft, meine Frage.
Und nein, ich habe keinen Doppelaccount!
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Answers & Comments
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rechtlich sieht es so aus, das ihr die miete nicht ohne wichtigen grund auf ein anderes konto anweisen dürft, dieses hätte euch dein anwalt sagen können... die monatlichen mietzahlungen sind gemäss mietvertrag und BGB immer auf das konto des vermieters anzuweisen....
euer vermieter hat recht, die kaution könnt und dürft ihr leider erst nach der 3 montsfrist in bestimmten voruassetzungen abwohnen...
leider sagt das insolvenzrecht aus, das sämltiches vermögen was nicht von privat - und geschäftlich getrennt wurde dann in das insolvenz reinfällt.... dieses bedeutet, das sämtliches vermögen sofern es überhaupt noch vorhanden ist, vom zugeteilten treuhänder des amtsgericht - insovlenzgericht- verwaltet wird....
oftmals geht man in insolvenz weil man nicht zahlungsfähig ist
dieses heißt leider wie du schon recht erkannt hast, das sowohl eure als auch die anderen kautionen weg sind und ihr könnt ihr auch leider nichts machen...
des weiteren kann ich dir als anwaltsgehilfin sagen, wenn euer anwalt bereits mehrfach den vermieter aufgefordert hat, euer mieterkonto offen zu legen... dieses passiert und sollte ein guter anwalt mit einer frist machen und nach ablauf der frist eine klage beim zuständigen amtsgericht - auskunftsklage- einreichen, warum wurde dieses von eurem anwalt nicht vollzogen (kosten habt ihr hier zu tragen und die gerichtskosten und zustellkosten richten sich immer nach dem streitwert)
des weiteren hätte euch euer anwalt darauf hinweisen müssen, das ihr die möglichkeit habt, eine strafanzeige wegen veruntreuung eurer mietkaution zu stellen.. die zuständige staatsanwaltschaft wird dann ermitteln und sämtliche konten vom vermieter einholen u.a. auch die finanzbehörde einschalten, weil der vermieter auf miete steuer zu zahlen hat... dieses kann jedoch nur die staatsanwaltschaft... warum habt ihr das nicht gemacht und das schon vor einiger zeit, dann hättest ihr schon längst gewußt wo eure kaution ist, durch einholung der kontoauszuge der StA.. euer anwalt hätte dann akteneinsicht bei der StA anfordern können (kosten sind weniger als 30 € und ebenfallls von euch zu zahlen) und ihr hättest schon vor einiger zeit klarheit gehabt...
sry das ich das sage aber es ist eine menge bei euch schiefgegangen, aber wenn jemand auf der flucht ist, und in insolvenz geht, dann hat diese person kein vermögen und somit ist eure kaution futsch... sry würde euch gerne etwas anderes sagen... aber das insolvenzrecht und BGB sind hier zu berücksichtigen
sollte euer vermieter in insolvenz gehen, müsst ihr eure forderung als gläubiger fristgemäss anmelden.. bevor man jeodoch in das gerichtliche insolvenzverfahren geht, wird versucht das man mit den gläubigern eine einigung findet zb. das 5 mieter je 500 € von ihrer kaution zurück bekommen (beispiel) sagt einer der 5 mieter nein, ist das außergerichtliche insolvenverfahren gescheitert und das verfahren wird beim insolvenzgericht beantragt und dann gehen sofern kein vermögen vorhanden ist oder der vermieter keine einkommen hat, sämtliche gläubiger mit null rausgehen und keiner bekommt etwas....
§ und gesetze sind für laien schwer zu verstehen aber ich finde eurer anwalt hätte euch raten müssen eine strafanzeige zu stellen damit die kontan rangeholt werden, der StA kann prüfen wo die mieteinnahmen hingeflogen sind
Wie Du möchtest, das Geld steht Dir in jedem Fall zu.
gerade bei Einzelpersonen und kleinen Kapitalgesellschaften wird selten ein Insolvenzverwalter bestellt, der Forderungen eintreibt. Auch muss der Vermieter erst einmal die Möglichkeit haben, wegen der offenen Mietforderungen gegen Euch vorzugehen. Ihr könnt also einfach handeln und habt gute Chancen, dass Ihr damit durchkommt. Konsequenterweise solltet Ihr dann aber auch kündigen und nach Ablauf der drei Monate ausziehen. Dann abwarten, ob Klagen kommen.
In deinem Falle wuerde ich ohne gross zu fragen vollaendete Tatsachen schaffen. dann muss der Andere erst einmal aktiv werden.
Nein - dass duerft Ihr nicht !!!
Diese Frage kam vor Wochen schon einmal. Etwa von Dir mit einem 2. Account ?
Da hast Du damals auch geantwortet, mit dem Hinweis, dass Euer RE das bejaht hat. Dies war aber eine falsche Auskunft !
NACHTRAG: Ich bitte um Entschuldigung ! :-)
Einzelaktionen wuerde ich jedenfalls unterlassen. Nur in Absprache mit dem Anwalt oder der Mietervereinigung vorgehen. Bzw., die weiteren Massnahmen und Entscheidungen nur ueber den Anwalt vornehmen.
Rechtlich sehr heikel- Laut BGB muss der Vermieter getrennt von seinen Vermögen deine Kaution anzulegen und ist verpflichtet, dir das nachzuweisen. Der Vermieter weigert sich ja. Daher würde ich folgendes machen:
Ein Schreiben am besten über den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, damit ist auch wirklich ankommt und der Vermieter sich nicht herausreden kann wie beim Einschreiben "nur leeres Blatt erhalten". In diesem Schreiben mitteilen, dass der Vermieter keinen Nachweis über die Kaution erbringt und du daher die nächsten 3 Mieten auf ein Sperrkonto (Sparbuch) überweist, wo das Abheben nur der Vermieter kann, wenn die Wohnung gekündigt wurde.
Hi,
wenn es wirklich so schlecht aussieht würde ich in Absprache mit dem Anwalt so vorgehen.
-Wohnung fristgerecht kündigen
- Miete weiterhin auf ein Treuhandkonto/Sperrkonto überweisen (Bank fragen)
- Vermieter darüber informieren,Einschreiben-Rückschein, Event. durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen (Anwalt kann euch dazu informieren)
- Kaution abwohnen
Sollte sich der Vermieter melden, Insolvenzverwalter oder sonst eine berechtigte Person kann ggf. die Miete jederzeit nachgezahlt werden.
GruÃ
Wenn Du eine fristlose Kündigung riskieren willst, dann wohne ab. Du hast selbst nach einer Kündigung kein recht die Kaution abzuwohnen