Hey,
ich find das unmöglich bei Mercedes mit den ganzen Lichteinstellungen, das kann man sich doch garnicht alles merken und wann braucht man denn auch Nebelschlusslicht.
Wenn der Prüfer mich jetzt fragt, wie das angeht, darf ich das dann in der Bedienungsanleitung nachlesen?
Ich darf mir ja auch den Ölstandmesser angucken, wenn der mich fragt, wie viele Striche darauf sind, weil das Auto ja quasi mein Werkzeug ist.
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Ich will mal so sagen:
Wenn du nicht in der Lage bist in jedem beliebigen Auto ohne fremde Hilfe die Nebelschlußleuchte einzuschalten, dann solltest du dich vielleicht noch mal mit den gesetzlich vorgeschriebenen Symbolen für die unterschiedichen Beleuchtungsstufen beschäftigen. Immerhin hast du ja schon einige Fahrstunden in dem Auto gehabt, und da sähe es nicht gut aus, wenn in der Prüfung rauskäme, daß du dich die ganze zeit nicht dafür interessiert hast, wie die Sicherheitseinrichtungen bedient werden.
Und ich bezweifle ganz ehrlich, daß du dir den Ölpeilstab angucken darfst, um nachzusehen, wieviele Striche dauf sind.
Wie wärs mal mit einen richtigen Auto?
Dein Prüfer ist nicht völlig verblödet und kommt nicht vom Jupiter. Der weià auch, dass du in demselben Auto deine Fahrstunden gemacht hast und dich daher auskennen musst.
Wenn du in der Theorie aufgepasst hättest, dann wüsstest du auch, dass du dich mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut machen musst, bevor du losfährst.
Du könntest dem Prüfer auch antworten "keine Ahnung, wo die Idioten bei Benz den ScheiÃschalter versteckt haben". Das wäre immerhin ehrlich und entspricht der Realität. Kommt auf den Prüfer an, was er daraus macht.
Ganz schlecht ist allerdings der Einwand "wann braucht man denn auch Nebelschlusslicht". Damit beweist du nur, dass du die Theorie nicht verstanden hast.
naja in deiner abitur abschlussprüfung darfst du ja sicher auch kein lösungsheft mitführen. Es geht darum, dass du es weiÃt wenn es gebraucht wird und nicht erst nachlesen musst. Das kann ja jeder... ich denke also nich dass das gestattet ist.
(allerdings kommt es auch immre drauf an, was du für einen a.rsch von prüfer hast^^)
Frage doch nach ob Hilfsmittel, wie Bedienungsanleitungen zur Prüfung zugelassen sind.
Ich denke mal dass das erlaubt ist.