Auf Sportplätzen in Freizeitparks und auf Privatgelände sicher nicht..dh`s.
Update 3:An den Kommentargeber,bzw.die Kommentargeberin :
Halte Dich raus..keinerlei beeinflussende wirkungsweise erwünscht von Dir !!-
Copyright © 2024 1QUIZZ.COM - All rights reserved.
Answers & Comments
Mann nicht, und Frau auch nicht, die Dinger bräuchten bei uns eher eine Straßenverkehrszulassung.
Nein. Das wird wohl als Sportgerät eingestuft sein.
Nein, braucht man nicht.