Jetzt wird etwas verraten, woran sich kaum einer noch erinnert: Als die Versammlung der Väter des Grundgesetzes beschließen wollte, kam in einer von Amerikaner besetzten Zone die Idee auf, das Land solle sich Österreich anschließen. Letzendlich hatten sich die Vertreter der Region dann doch für Trizonesien entschieden. Warum sollten die Bewohner sich jetzt anders entscheiden. Nur um vielleicht von Ausländern (Hamburg, NRW, Hessen usw) Maut zu kassieren ?
Allen Verfassungen ist eine starke Tendenz zur Selbstperpetuierung gemein ... und deshalb duldet auch keine Verfassung, dass sich auf einmal Teile ihres Staatsgebietes oder ihres Staatsvolkes vom Acker machen und verselbständigen wollen .. oder einem anderen Staat beitreten ...
Reaktion : Ein solches Ansinnen würde selbstverständich als grundgesetzwidrig nicht anerkannrt werden .
Wenn nun - angenommen - drei bayerische Landkreise an der Grenze zu Österreich Abtennungstendenzen entwickeln würden ... und Österreich ihnen zur Unterstützung einen Teil seines Bundesheeres schicken würde ... das auch die notwendigen Abstimmungen * überwacht * .. : Ich glaube allerdings nicht, dass Berlin dann die Bundeswehr in Marsch setzen würde, um diese ausländischen Streitkräfte dorthin zurück zu jagen , wo sie hergekommen sind .
Nachtrag @Kapaun :Kapaun, das GG ist sozusagen das höchste Recht ... und bricht Landesrecht .. Im GG ist geregelt, welche Bundesländer Mitgliedsstaaten in der Bundesrepublik sind ... und jeder Rechtsakt, der diese Mitgliedschaft aufheben würde , wäre GG-widrig , es sei denn er wird von den kompetenten Gremien , hier wohl BT und BR , gefasst .
Aber der Beschluss eines Landesparlamentes verstösst eindeutig gegen das Soidaritäts- und Erhaltungsgebot des GG ( Jedes BLand ist verpflichtet, zur Erhaltung des Staatengebildes Bundesrepublik beizutragen und sich solidarisch zu verhalten ... ) ... und wäre deshalb als Verstoss gegen höherrangiges Recht nicht nur GG-widrig, sondern wegen der Schwere des Verstosses von Anfang an nichtig ....
.. und Gleiches gilt selbstverständlich in dem von mir gebildeten Beispiel dreier Landkreise ...
Wenn das wirklich mal kommen sollte was aber sehr-sehr unwahrscheinlich ist,dann könnte das wahrscheinlich aber nur Bayern sein!Wenn zB. auch noch in vielen anderen Bundesländern wie jetzt schon in Thüringen Linke an der Macht sind und den Ministerpräsidenten stellen,dann würde ich so was den Bayern schon ein wenig zutrauen..Aber wie schon gesagt das wird wahrscheinlich nie passieren.Obwohl es heißt ja immer,,,man soll niemals - nie sagen".Denn das 1989-1990 so eine friedliche Wende in der ehemaligen DDR einmal kommen würde,das haben wie damals in der DDR auch für ,,niemals" möglich gehalten.Das sich das DDR Regime mit ihren SED-Funktionären damals bei der Wende freiwillig ohne jeden Widerstand geschlagen gegeben haben,das grenzt auch schon an ein kleines Wunder und das wir vorher ,,nie" für möglich gehalten haben.
Denn wenn die Schere zwischen arm und reich in Deutschland immer weiter und schneller auseinander geht wie es jetzt schon der Fall ist und die Altersarmut und auch die Armut in der sonstigen deutschen Bevölkerung nimmt immer drastischer zu, dann weiß man nicht so genau was da danach noch alles passieren kann.
Es gibt dazu keine Präzedenzfälle und auch kein juristisches Prozedere. Das Grundgesetz schweigt sich dazu völlig aus (was NICHT heißt, dass es verboten bzw. grundgesetzwidrig wäre). Es gibt aber Regelungen für Fälle, in denen die Länderstruktur neu geordnet werden soll (Zusammenlegungen, Trennungen, Gebietsabtretungen etc.) - da sind dann Volksabstimmungen mit hohen Quoren erforderlich. Analog dazu würde man im Falle eines Austritts eine Vorgehensweise erarbeiten. Die EU würde das abgespaltene Bundesland sicherlich dann auch aufnehmen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass Restdeutschland in einer Trotzreaktion ein Veto einlegen würde. So etwas wird man zweifellos ganz zivil regeln. Wie es sich auch für ein zivilisiertes und demokratisches Land gehört.
Es würde jemand von Berlin in die entsprechende Bundeslandhauptstandt geschickt, mit einem Geldkoffer in der Hand...und das "Problem" wäre in Nullkommanix gelöst...
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Jetzt wird etwas verraten, woran sich kaum einer noch erinnert: Als die Versammlung der Väter des Grundgesetzes beschließen wollte, kam in einer von Amerikaner besetzten Zone die Idee auf, das Land solle sich Österreich anschließen. Letzendlich hatten sich die Vertreter der Region dann doch für Trizonesien entschieden. Warum sollten die Bewohner sich jetzt anders entscheiden. Nur um vielleicht von Ausländern (Hamburg, NRW, Hessen usw) Maut zu kassieren ?
Gelassen erst müssen die jetzt den Bahnstreik meisterrn
Allen Verfassungen ist eine starke Tendenz zur Selbstperpetuierung gemein ... und deshalb duldet auch keine Verfassung, dass sich auf einmal Teile ihres Staatsgebietes oder ihres Staatsvolkes vom Acker machen und verselbständigen wollen .. oder einem anderen Staat beitreten ...
Reaktion : Ein solches Ansinnen würde selbstverständich als grundgesetzwidrig nicht anerkannrt werden .
Wenn nun - angenommen - drei bayerische Landkreise an der Grenze zu Österreich Abtennungstendenzen entwickeln würden ... und Österreich ihnen zur Unterstützung einen Teil seines Bundesheeres schicken würde ... das auch die notwendigen Abstimmungen * überwacht * .. : Ich glaube allerdings nicht, dass Berlin dann die Bundeswehr in Marsch setzen würde, um diese ausländischen Streitkräfte dorthin zurück zu jagen , wo sie hergekommen sind .
Nachtrag @Kapaun :Kapaun, das GG ist sozusagen das höchste Recht ... und bricht Landesrecht .. Im GG ist geregelt, welche Bundesländer Mitgliedsstaaten in der Bundesrepublik sind ... und jeder Rechtsakt, der diese Mitgliedschaft aufheben würde , wäre GG-widrig , es sei denn er wird von den kompetenten Gremien , hier wohl BT und BR , gefasst .
Aber der Beschluss eines Landesparlamentes verstösst eindeutig gegen das Soidaritäts- und Erhaltungsgebot des GG ( Jedes BLand ist verpflichtet, zur Erhaltung des Staatengebildes Bundesrepublik beizutragen und sich solidarisch zu verhalten ... ) ... und wäre deshalb als Verstoss gegen höherrangiges Recht nicht nur GG-widrig, sondern wegen der Schwere des Verstosses von Anfang an nichtig ....
.. und Gleiches gilt selbstverständlich in dem von mir gebildeten Beispiel dreier Landkreise ...
Wenn das wirklich mal kommen sollte was aber sehr-sehr unwahrscheinlich ist,dann könnte das wahrscheinlich aber nur Bayern sein!Wenn zB. auch noch in vielen anderen Bundesländern wie jetzt schon in Thüringen Linke an der Macht sind und den Ministerpräsidenten stellen,dann würde ich so was den Bayern schon ein wenig zutrauen..Aber wie schon gesagt das wird wahrscheinlich nie passieren.Obwohl es heißt ja immer,,,man soll niemals - nie sagen".Denn das 1989-1990 so eine friedliche Wende in der ehemaligen DDR einmal kommen würde,das haben wie damals in der DDR auch für ,,niemals" möglich gehalten.Das sich das DDR Regime mit ihren SED-Funktionären damals bei der Wende freiwillig ohne jeden Widerstand geschlagen gegeben haben,das grenzt auch schon an ein kleines Wunder und das wir vorher ,,nie" für möglich gehalten haben.
Denn wenn die Schere zwischen arm und reich in Deutschland immer weiter und schneller auseinander geht wie es jetzt schon der Fall ist und die Altersarmut und auch die Armut in der sonstigen deutschen Bevölkerung nimmt immer drastischer zu, dann weiß man nicht so genau was da danach noch alles passieren kann.
Es gibt dazu keine Präzedenzfälle und auch kein juristisches Prozedere. Das Grundgesetz schweigt sich dazu völlig aus (was NICHT heißt, dass es verboten bzw. grundgesetzwidrig wäre). Es gibt aber Regelungen für Fälle, in denen die Länderstruktur neu geordnet werden soll (Zusammenlegungen, Trennungen, Gebietsabtretungen etc.) - da sind dann Volksabstimmungen mit hohen Quoren erforderlich. Analog dazu würde man im Falle eines Austritts eine Vorgehensweise erarbeiten. Die EU würde das abgespaltene Bundesland sicherlich dann auch aufnehmen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass Restdeutschland in einer Trotzreaktion ein Veto einlegen würde. So etwas wird man zweifellos ganz zivil regeln. Wie es sich auch für ein zivilisiertes und demokratisches Land gehört.
Du meinst wohl den "Freistaat Bayern"?
Die Fußballbundesliga würde sich freuen.
Es würde jemand von Berlin in die entsprechende Bundeslandhauptstandt geschickt, mit einem Geldkoffer in der Hand...und das "Problem" wäre in Nullkommanix gelöst...
Bevor das geschieht fallen Weihnachten und Ostern auf einen Tag.
Daher ist es absolut sinnlos darüber nachzudenken.
Nach der deutschen Verfassung (GG) ist das nicht möglich.