Darf ein Veranstalter diesen Satz in seine Werbung zu einer Party schreiben,oder mach er sich damit strafbar.Wegen Menschenrechte oder der gleichen(Gesetzgebung).
Update:Würde aber statt "verboten" nicht geeignet da stehen müsste es aber dann Rechtens sein! Es ist ja ein Hinweis auf ihre Religiöse Verbote.
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Nein, das verstieße ganz eindeutig gegen das Diskriminierungsverbot.
"Das Diskriminierungsverbot untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstige Status als Unterscheidungsmerkmale herangezogen werden."
Nein, das kann er wenn Alkohol, Schweinefleisch und Nackttänzerinnen da vorkommen. Davon mal abgesehen darf sich jeder Veranstalter seine Gäste aussuchen.
Wenn ich hier so von Diskriminierung lese... Darf ich in einer Moschee mein Schweineschnitzel essen oder werde ich dort aus religiösen Gründen diskriminiert?
@Said, ich habe keine Kirche. Das müÃte ihr Moslems, Juden und Christen unter euch ausmachen.
Du darfst deinen Teppich aber unter dem Schutz unserer heiligen Eiche ausbreiten und zu deinem Gott beten. Wenn du ehrlichen Herzens bist möge auch Donar dir Schutz gewähren!
Der wahre moslem bleibt drauÃen. Er darf kein alk trinken,nicht rauchen ect...
+MUSIK IST VERBOTEN
Ich würde stattdessen schreiben:
"Gläubige Muslime werden darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Club Schweinefleisch serviert und Alkohol getrunken werden kann (und Nackttänzerinnen auftreten)."
verbieten kann er den Zutritt nicht. Er kann und darf ja auch keine Rassen diskriminierenden Einschraenkungen aussprechen ( Kein Zutritt fuer Arikaner z.B.)
Was er aber schreiben kann ist:
.. fuer Muslime nicht geeignet.
Dies waere eine Information und kein Verbot.
Uebrigens gehen die Muslime selbst nicht so "feinfuehlig" mit dem Recht um.
Wenn du z. B. in Dubai in einen Supermarkt gehst, findest du am Eingang zur Abteilung mit Schweinefleisch und anderen Haram-Artikel die klare Anweisung: Zugang fuer Muslime verboten!..
Wenn es sich um einen "Club" handelt, so hat der Besitzer Haus-Recht und kann doch selbst bestimmen wer rein darf und wer nicht.
Islamisch gesehen fände ich es total korrekt, so werden unwissende Muslime von Sünden fern gehalten.
Wenn man ungestraft die Rechte anderer Menschen verletzen kann, dann aus religiösen Gründen (siehe: derzeitige Beschneidungsdebatte).
Wahrscheinlich könnte man den Club-Besitzer nur schwer belangen.
Die Protagonisten in einem ordentlichen Club sollten ihre Götter vor der Tür abgeben und genieÃen was auf den Tisch kommt. Lebend oder gegrillt.
ich würde das nicht tun. Man kann doch auch einen ganz leckeren Schweinegulasch als "Güvec" ausgeben, das merken die garnicht. Wenn alle brav aufgegessen haben, kann man ja auf Ersuchen auch das Rezept verraten :-)))
Der Veranstalter würde sich vermutlich wegen Diskriminierung strafbar machen.
Im Gegensatz zu Muslimen diskriminieren wir Christen auch keine Religion !