Als Autofahrer bist du bei sowas dran.
Selbst als vorsätzlicher Radarauslöser bekommst du eine Anzeige, wenn auf dem Rardarfoto dein Stinkefinger zu sehen ist
Update:Stefan Effenberg wurde 1994 wegen sowas während der laufenden WM aus der Nationalmannschaft ausgeschlossen...bin mal gespannt, mit welchen Konsequenzen Gabriel zu rechnen hat...
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Answers & Comments
Damit ist nicht zu rechnen. Erstmal müsste es jemand geben, der einen Strafantrag stellt. Evtl. wird derjenige auf den Privatklageweg verwiesen, so dass Gerichtskosten vorgestreckt werden müssen.
Dann müsste seine Immunität bezügl. des Strafverfahrens vom Bundestag aufgehoben werden. usw.
Bei alledem gibt es auch noch folgenden Grundsatz:
Der ehemalige Stuttgarter Oberstaatsanwalt Werner Schmidt-Hieber über den Deal vor Gericht „Handel mit Gerechtigkeit“ in DER SPIEGEL 1993, Seite 78:
„Ein Lehrer, der heute mit seiner Schulklasse das Gericht besucht, darf sich nicht mit einem einzigen Strafprozeß begnügen: Er wird seinen Schülern zeigen müssen, daß die kaltblütige Pedanterie des Strafverfahrens nur den Armen und Schwachen gilt. Je höher der soziale Status eines Angeklagten, desto menschlicher wird die Justiz. … Heute aber hat die Entscheidung des Richters und des Staatsanwaltes für oder gegen den Handel nur den eigenen Nutzen im Auge: Wie bekomme ich mein Verfahren am schnellsten und bequemsten vom Tisch? Dieser unverhohlene Opportunismus einer überlasteten Justiz schafft ein Zweiklassen-Strafrecht, eine kaum faßbare Bevorzugung des Wohlstandskriminellen.
Kaum eine Chance hat der Kleinkriminelle: er ist den Förmlichkeiten der Justiz bis zur Komik unterworfen. Er darf nur nach Aufforderung aufstehen, sich hinsetzen, reden – und wird beliebig unterbrochen.“
Wenn Dir eine Politikerin namens Gülle grundlos mit der Faust in die Fresse haut, so dass Deine Brille 6m weit weg fliegt, dann wirst Du als Opfer wegen Beleidigung verurteilt, weil dem eine schwere Beleidigung (die keiner bennenen konnte) vorausgegangen sein muss, denn sonst hätte Diese Dir ja nicht so dermassen in die Fresse geschlagen.
http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/proz...
nein
mit lob
Wer soll Gabriel denn anzeigen? Einer von denen, die rumgepoebelt und ihn als Volksverraeter beschimpft/beleidigt haben?
Natuerlich gehoert sich so eine Geste nicht, aber auch ein Gabriel ist nur ein Mensch.
Auch wenn der Vergleich hinkt (weiss ich selbst), wie werden denn einige Politiker hier genannt. Und dies nicht im Eifer des Gefechts, sondern gezielt beleidigend.
Zunächst mal müssen die Radaraufnahmen des Gabriel-Stinkefingers ausgewertet werden ...
Wieso? Er hat dem a-sozialen Pack, dem Pöbel, dem Mob in ihrer
verständlichen Zeichensprache geantwortet.
Was sollte daran falsch sein?
Nein, muss er nicht! Aber er darf, wenn es ihm ein Bedürfnis ist.
Wo Gabriel recht hat............
Nein, er wird ja noch beklatscht.
Das Problem ist, das dafür der Provokateur Anzeige erstatten müsste und ich es bezweifle das diese Person genug Eier in der Hose hat vor Gericht mit der Aussage :
"Mensch, dein Vater hat sein Land geliebt. Und was tust du? Du zerstörst es."
in Verbindung gebracht zu werden.
Zur Erklärung, der Vater von S.Gabriel war Zeit seines lebends glühender Vertreter des Nationalsozialismus.
Zusätzlich gibt es noch § 199 StGB
Wechselseitig begangene Beleidigungen
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
Anzeigen kann man natürlich viel, nur in diesem Fall müsste derjenige der sie Strafanzeige stellt sich ja quasi selbst Anzeigen.
Er kann die Hoden von Nazis kicken. Kann Merkel das?