Wurde die Verpflichtung zu Tragung von Kleinreparaturkosten wirksam auf den Mieter verlagert, ist dieser grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten einer Instandsetzung des Rollladengurtes zu bezahlen. Der Mieter kann jedoch nicht wirksam zum Ersatz von Schäden am Rollladenkasten oder am Rollladen selber verpflichtet werden.
Es handelt sich bei dem Rollladengurt um einen Gebrauchsgegenstand, welcher vom Mieter häufig verwendet und benutzt wird und damit seiner direkten Beeinflussung unterliegt.
An der Tapete entsteht nur dann ein Schaden wenn Du den Kasten tapeziert hast.
Der "Schaden" ist dann derart winzig, das Du ihn selbst in 10 Minuten unsichtbar beseitigt hast.
Ist es Rauhfaser genügt es einmal mit Acryl zu versiegeln und im Wandton nachzustreichen bzw, zu tupfen.
Hast Du den Kasten mit Mustertapete beklebt so klebe einfach ein Stück darüber oder, wenn Du keine Reste zum Ausbessern behalten hast ziehe mit Binderfarbe einen Strich im Mittelton der Tapete.
Und schon ist der "Schaden" nicht mehr vorhanden.
Einen Rolladengurt kann man auch selbst wechseln, wenn man nicht zwei linke Hände hat.
Und eine Entschädigung für die Tapete gibt es gleich gar nicht, Am beten, du nimmst dir selbst ein scharfes Cuttermesser und schneidet den Kasten schobn mal sauber frei.
Der Mieter hat in der Regel einen (im Mietvertrag bezifferten) Eigenanteil jährlich zu tragen, der Rest sollte vom Vermieter bezahlt werden - wobei diese Kosten aber zum Teil auch in den Nebenkosten umgelegt werden.
Answers & Comments
Wurde die Verpflichtung zu Tragung von Kleinreparaturkosten wirksam auf den Mieter verlagert, ist dieser grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten einer Instandsetzung des Rollladengurtes zu bezahlen. Der Mieter kann jedoch nicht wirksam zum Ersatz von Schäden am Rollladenkasten oder am Rollladen selber verpflichtet werden.
Es handelt sich bei dem Rollladengurt um einen Gebrauchsgegenstand, welcher vom Mieter häufig verwendet und benutzt wird und damit seiner direkten Beeinflussung unterliegt.
kommt auf konstrukt an poste ein video bitte
Ja, aber nur wenn du nachweisen kannst, dass du den Rollo nie benutzt hast!
An der Tapete entsteht nur dann ein Schaden wenn Du den Kasten tapeziert hast.
Der "Schaden" ist dann derart winzig, das Du ihn selbst in 10 Minuten unsichtbar beseitigt hast.
Ist es Rauhfaser genügt es einmal mit Acryl zu versiegeln und im Wandton nachzustreichen bzw, zu tupfen.
Hast Du den Kasten mit Mustertapete beklebt so klebe einfach ein Stück darüber oder, wenn Du keine Reste zum Ausbessern behalten hast ziehe mit Binderfarbe einen Strich im Mittelton der Tapete.
Und schon ist der "Schaden" nicht mehr vorhanden.
Einen Rolladengurt kann man auch selbst wechseln, wenn man nicht zwei linke Hände hat.
Ansonsten siehe @ Jürgen NRW.
Und eine Entschädigung für die Tapete gibt es gleich gar nicht, Am beten, du nimmst dir selbst ein scharfes Cuttermesser und schneidet den Kasten schobn mal sauber frei.
Der Mieter hat in der Regel einen (im Mietvertrag bezifferten) Eigenanteil jährlich zu tragen, der Rest sollte vom Vermieter bezahlt werden - wobei diese Kosten aber zum Teil auch in den Nebenkosten umgelegt werden.
Schaden an der Tapete : Wieso sollte der Mieter da einen SEanspruch haben ?
Die Tapete steht doch im Eigentum des Vermieters ..
Falls Du aber fragen wolltest , ob der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung haben könnte :
Nein , denn der Schaden an der Tapete ist so lächerlich gering , dass das keine Einschränkung des Gebrauchswertes der Wohnung nach sich zieht .