Kl.:.L(in B eingeschlossen) - Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger max. 25 km/h)
Nur zum Führen von entsprechenden Fahrzeugen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken !
Soll der Traktor aus anderen Gründen gefahren werden (z. B. zu Ausstellungen), muss eine der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden sein (B, C1 oder C) ;
bei Anhängerbetrieb muß BE, C1E oder CE vorhanden sein
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Kl.:.L(in B eingeschlossen) - Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger max. 25 km/h)
Nur zum Führen von entsprechenden Fahrzeugen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken !
Soll der Traktor aus anderen Gründen gefahren werden (z. B. zu Ausstellungen), muss eine der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden sein (B, C1 oder C) ;
bei Anhängerbetrieb muß BE, C1E oder CE vorhanden sein
bis 20 km und zwei haenger