Wer blauäugig eine Bürgschaft übernimmt, muss von Anfang an damit rechnen, als Ausfallbürge auch in Anspruch genommen zu werden.
Wenn ich mir die Formulierungen in diesen Verpflichtungserklärungen allerdings ansehe, hätte ich sowas niemals unterschrieben. Da steht es doch wirklich deutlich - für den Fall der "Anerkennung......". Wie sicher ist die Anerkennung?
Naja, vielleicht war es zu dieser Zeit auch so geplant, dass jeder Dahergelaufene anstandslos aufgenommen wird. Aber im Zuge der Massenüberflutung und damit verbunden, der erzwungenen Einsicht, dass es sich nicht von vornherein um leidende Schutzsuchende handelt und darüber hinaus viele nicht "integriert" werfen können, hat man sich kurzerhand umentscheiden, und sich an die Verpflichtungserkärungen der Gutgläubigen erinnert. Sollen die doch nun sehen, wie sie diese Leute durchbringen. Das ein Staat sich dermaßen verhalten würde, dass konnten diese Leute allerdings wirklich nicht ahnen. Ich nenne das kaltblütiges Übersohrhauen.
Mir zeigt das nur, was von dem "Ver-"Sprech"" der Regierenden zu halten ist.
Im Notfall lassen sie ihr Volk einfach im Stich und schleichen sich aus jeder Affäre. Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern. Wahre Ehrenmänner und Ehrenfrauen!
Ganz klarer Fall, hier soll der Rechtsextremismus geschürt werden. Letztenendes läuft die gesamte sogenannte Flüchtlingspolitik der Regierung darauf hinaus, die politischen Ränder und radikale Gruppen zu stärken, um dann unter diesem Vorwand den Rechtsstaat zu schleifen.
Mit solchen Aktionen werden ganz gezielt sogar noch die letzten "Gutwilligen" - die immer noch auf der Welle der "Willkommenkultur" reiten - ins rechte Lager getrieben. Das Spiel der herrschenden Klasse ist von beispiellosem Zynismus und Berechnung. Frage nicht nach Sonnenschein!
..diese Verpflichtungserklärungen haben absolut nichts mit "Paten" oder "Patenschaft" zu tun.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient einzig und allein der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 AufenthG erfüllt werden.
Die Abgabe dieser Erklärung ist im Grunde eine reine Kostenübernahmeerklärung.Sie beinhaltet keinerlei Rechte des Erklärenden gegenüber dem Begünstigten und keinerlei Pflichten des Begünstigten.
Sorry,ganz ehrlich,ich kann diese Leute nicht bedauern.
In einer Verpflichtungserklärung gemäß §§ 5,66, 67 und 68 Aufenthaltsgesetz ist ganz klar geregelt wofür der Verpflichtete ggf. aufkommen muß !
Die Verpflichtungserklärung eröffnet staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen, denen keine Beitragszahlungen entgegenstanden. So können Sozialhilfekosten (auch ALG 2), Leistungen nach dem AsylbLG, jeweils inkl. anfallender Krankenbehandlungskosten, sowie die Kosten einer etwaig erforderlichen Abschiebung einschließlich Abschiebungshaft von den Verpflichteten gefordert werden.
Die Behörden sind nicht verpflichtet, den Verpflichtungsgeber vor Eingehen seiner Verpflichtung umfassend auf die mit der Verpflichtungserklärung verbundenen Risiken hinzuweisen.
Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel auf einem bundeseinheitlichen und fälschungsgesicherten Formular von der zuständigen Behörde aufgenommen und die Unterschrift des Verpflichtungsgebers beglaubigt.
Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 erlöscht jede Verpflichtungserklärung nach fünf Jahren (§ 68 Abs. 1 AufenthG). Vor dem 6. August 2016 eingegangene Verpflichtungserklärungen erlöschen nach drei Jahren, frühestens aber zum 31. August 2016. Vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes waren Verpflichtungserklärungen nicht zeitlich begrenzt.
Innerhalb dieser Drei- bzw. Fünfjahresfrist endet die Wirkung der Verpflichtungserklärung gemäß dem bundeseinheitlichen Formular im Falle einer Ausreisepflicht erst mit der endgültigen Ausreise des Drittstaatsangehörigen aus der Bundesrepublik Deutschland und sonst mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels an den Drittstaatsangehörigen zu einem anderen Zweck als demjenigen, für die die Verpflichtung abgegeben wurde; seit dem 6 August 2016 gilt allerdings, dass dies ein Zweck außerhalb des fünften Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes sein muss (etwa zum Zwecke der Erwerbstätigkeit). Das heißt, dass eine Verpflichtungserklärung nunmehr bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (fünfter Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes) NICHT erlischt.
Wer eine solche Verpflichtungserklärung abgibt hätte sich VORHER darüber genauestens informieren sollen.
Aber die meisten wollten sich wohl nur als "Gutmensch" darstellen - jetzt wo sie ihre Verpflichtung einlösen sollen ist das Geschrei natürlich groß.
Natürlich wird hier der Rechtsextremismus geschürt. Man muss es einfach so sehen in Dunkeldeutschland gibt es zwar zum Teil 20% Rechtsradikale das heißt aber auch dass es 80% Normalbürger gibt da sollte man hoffen dass diese Gruppe der Normalen sich früher oder später durchsetzt.
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Wer blauäugig eine Bürgschaft übernimmt, muss von Anfang an damit rechnen, als Ausfallbürge auch in Anspruch genommen zu werden.
Wenn ich mir die Formulierungen in diesen Verpflichtungserklärungen allerdings ansehe, hätte ich sowas niemals unterschrieben. Da steht es doch wirklich deutlich - für den Fall der "Anerkennung......". Wie sicher ist die Anerkennung?
Naja, vielleicht war es zu dieser Zeit auch so geplant, dass jeder Dahergelaufene anstandslos aufgenommen wird. Aber im Zuge der Massenüberflutung und damit verbunden, der erzwungenen Einsicht, dass es sich nicht von vornherein um leidende Schutzsuchende handelt und darüber hinaus viele nicht "integriert" werfen können, hat man sich kurzerhand umentscheiden, und sich an die Verpflichtungserkärungen der Gutgläubigen erinnert. Sollen die doch nun sehen, wie sie diese Leute durchbringen. Das ein Staat sich dermaßen verhalten würde, dass konnten diese Leute allerdings wirklich nicht ahnen. Ich nenne das kaltblütiges Übersohrhauen.
Mir zeigt das nur, was von dem "Ver-"Sprech"" der Regierenden zu halten ist.
Im Notfall lassen sie ihr Volk einfach im Stich und schleichen sich aus jeder Affäre. Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern. Wahre Ehrenmänner und Ehrenfrauen!
Ehrlich, wie doof muß man sein.
"Rotfront США" sagt etwas Interessantes, am Ende wird auf einen Notstand hin gearbeitet um Interessen durch zu setzen.
(nicht unsere)
Ganz klarer Fall, hier soll der Rechtsextremismus geschürt werden. Letztenendes läuft die gesamte sogenannte Flüchtlingspolitik der Regierung darauf hinaus, die politischen Ränder und radikale Gruppen zu stärken, um dann unter diesem Vorwand den Rechtsstaat zu schleifen.
Mit solchen Aktionen werden ganz gezielt sogar noch die letzten "Gutwilligen" - die immer noch auf der Welle der "Willkommenkultur" reiten - ins rechte Lager getrieben. Das Spiel der herrschenden Klasse ist von beispiellosem Zynismus und Berechnung. Frage nicht nach Sonnenschein!
Sieht nur so aus, reine Makulatur.
wohl hat das die regierung beschlossen
Das ist nicht nur in Hessen so!
Himmel, wie blöd kann man nur sein und den Versprechen dieser Politiker-Affen noch zu glauben?
Wie viele Firmen sind schon pleite gegangen, weil sie für Kommunen, Ländern oder Bund gearbeitet haben und dann keine Kohle bekommen haben?
Ja, nee...mit der Bezahlung haben die "Volks-Vertreter" das nicht so eilig, wie mit dem planen..
Was die "Paten" an geht....
Naja, ich würde mal sagen, doppelt auf die Fresse gefallen!
Die Patenschaft am Hals und weiter fleißig Schaffen, um die Steuer-Gelder ran zu schaffen, um den ganzen Wahnsinn zu finanzieren.
Zuerst einmal...
..diese Verpflichtungserklärungen haben absolut nichts mit "Paten" oder "Patenschaft" zu tun.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient einzig und allein der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 AufenthG erfüllt werden.
Die Abgabe dieser Erklärung ist im Grunde eine reine Kostenübernahmeerklärung.Sie beinhaltet keinerlei Rechte des Erklärenden gegenüber dem Begünstigten und keinerlei Pflichten des Begünstigten.
Sorry,ganz ehrlich,ich kann diese Leute nicht bedauern.
In einer Verpflichtungserklärung gemäß §§ 5,66, 67 und 68 Aufenthaltsgesetz ist ganz klar geregelt wofür der Verpflichtete ggf. aufkommen muß !
Die Verpflichtungserklärung eröffnet staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen, denen keine Beitragszahlungen entgegenstanden. So können Sozialhilfekosten (auch ALG 2), Leistungen nach dem AsylbLG, jeweils inkl. anfallender Krankenbehandlungskosten, sowie die Kosten einer etwaig erforderlichen Abschiebung einschließlich Abschiebungshaft von den Verpflichteten gefordert werden.
Die Behörden sind nicht verpflichtet, den Verpflichtungsgeber vor Eingehen seiner Verpflichtung umfassend auf die mit der Verpflichtungserklärung verbundenen Risiken hinzuweisen.
Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel auf einem bundeseinheitlichen und fälschungsgesicherten Formular von der zuständigen Behörde aufgenommen und die Unterschrift des Verpflichtungsgebers beglaubigt.
Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 erlöscht jede Verpflichtungserklärung nach fünf Jahren (§ 68 Abs. 1 AufenthG). Vor dem 6. August 2016 eingegangene Verpflichtungserklärungen erlöschen nach drei Jahren, frühestens aber zum 31. August 2016. Vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes waren Verpflichtungserklärungen nicht zeitlich begrenzt.
Innerhalb dieser Drei- bzw. Fünfjahresfrist endet die Wirkung der Verpflichtungserklärung gemäß dem bundeseinheitlichen Formular im Falle einer Ausreisepflicht erst mit der endgültigen Ausreise des Drittstaatsangehörigen aus der Bundesrepublik Deutschland und sonst mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels an den Drittstaatsangehörigen zu einem anderen Zweck als demjenigen, für die die Verpflichtung abgegeben wurde; seit dem 6 August 2016 gilt allerdings, dass dies ein Zweck außerhalb des fünften Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes sein muss (etwa zum Zwecke der Erwerbstätigkeit). Das heißt, dass eine Verpflichtungserklärung nunmehr bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (fünfter Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes) NICHT erlischt.
Wer eine solche Verpflichtungserklärung abgibt hätte sich VORHER darüber genauestens informieren sollen.
Aber die meisten wollten sich wohl nur als "Gutmensch" darstellen - jetzt wo sie ihre Verpflichtung einlösen sollen ist das Geschrei natürlich groß.
Wer sollte denn darauf eine Antwort der Gründe betreffend geben.
Diese Frage sollte man direkt an die Landesregierung Hessen stellen.
Kontakt
Das Bürgertelefon der Hessischen Landesregierung ist für Sie da:
Montag - Freitag 8 Uhr bis 17 Uhr
Telefon: +49 611 32-111 000
Telefax: +49 611 32-36 87
Natürlich wird hier der Rechtsextremismus geschürt. Man muss es einfach so sehen in Dunkeldeutschland gibt es zwar zum Teil 20% Rechtsradikale das heißt aber auch dass es 80% Normalbürger gibt da sollte man hoffen dass diese Gruppe der Normalen sich früher oder später durchsetzt.