Lt. StVZO müssen die Leuchten angeschraubt sein. Dabei handelt es sich hierbei um extrastarke Magnete. Ein Abfallen ist völlig unmöglich, wie eigene Tests bewiesen haben.
Update:Ich rede selbstverständlich von verkabelten Rückleuchten, die mit der Steckdose der Hängerkupplung des Zugfahrzeuges verbunden werden.
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Answers & Comments
wegen rechtslage
Die kann man immer noch verschieben und wenn die durch eine Schraube gesichert sind, nicht.
Es sei dafür ist eine Vertiefung vorgesehen das man die ohne Spezialwekzeug nicht wieder rausbekommt.
Vermute ich.
Hättest du mal in der Schule besser aufgepasst, Magneten verlieren an ihrer Kraft daher sind sie für dauerhafte Verbindungen eben nicht geeignet.
der gesetzgeber ist dagegen.
Eigene Tests sind immer verdächtig, siehe VW-Motoren ...