Nein, das wäre dann übergriffig. Richtig wäre, das Handy bei Störung des Unterrichts einzukassieren, es in einen Briefumschlag mit Besitzernamen zu stecken und zu verschließen Schließlich beim Hausmeister / Rektor abzugeben und es nach Schulschluss wieder frei zu geben.
Das ist dann Diebstahl und auch Sachbeschädigung. Zeige doch den Lehrer an. Da du ja selbst schon pensionierter Lehrer bist, müsstest du so was eigentlich wissen.
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Nein, das wäre dann übergriffig. Richtig wäre, das Handy bei Störung des Unterrichts einzukassieren, es in einen Briefumschlag mit Besitzernamen zu stecken und zu verschließen Schließlich beim Hausmeister / Rektor abzugeben und es nach Schulschluss wieder frei zu geben.
Ich habe gehört, du bist angeblich der schnellste Radieschenputzer auf der ganzen Wiesn? Stimmt das?
Ja, darf er, weil er dein Vater ist!
Das ist dann Diebstahl und auch Sachbeschädigung. Zeige doch den Lehrer an. Da du ja selbst schon pensionierter Lehrer bist, müsstest du so was eigentlich wissen.