Zwei Lager tun sich da auf.
Nach meiner ( unmaßgeblichen ) Meinung wäre die 4-Monatsüberziehung bei 01/16-Fälligkeit am 1.6. 2016 gegeben.
Begründung:
1.2.16 = 1 Tag überzogen
28.2.16 = 1 Mon. überzogen
31.3.16 = 2 Mon. überzogen
30.4.16 = 3 Mon. überzogen
31.5.16 = 4 Monate, also nicht schon am 1.5. oder 10.5. oder 20.5., denn der Monat ist erst mit dem letzten Tag zuende.
Update:Geht weder um mich noch um jemand anderen...ist nur eine rein hypothetische Frage gewesen...
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Answers & Comments
Die Tage sind egal. Am 01.02. ist es schon der erste überzogene Monat. Gerechnet wird in Monaten und nicht nach Tagen, das ginge nur wenn die HU an einem bestimmten Tag fällig wäre, also Tüv zB bis 26.01.2016. Ist ja aber nicht so.
HU ist fällig 1/16, 2/16 ist der erste Monat wo die HU "überzogen" ist, egal ob am 01.02. oder am 28.02.
ist nicht richtig
Ein Tag im Mai ist nicht der ganze Monat, würde ich mal sagen.
Wenn du im Knast bist und kriegst einen Monat drauf, wegen schlechter Führung oder sonstwas, dann kriegst du auch einen vollen Monat und nicht nur ein Tag oder 2 oder 3.
Ich interpretiere es so:
Fälligkeit 1. Januar 2016
Da es um ganze Monate und nicht um ein
fest stehendes Datum geht, befindest Du dich
schon im April im vierten Monats des Verzuges...
Der erste Januar war der Stichtag, demnach beginnt
der "Überzug"
1. Monat des Verzuges....1. Februar bis 28./29. Februar...
2. Monat Verzug....1. März bis 31. März
3. Monat Verzug ...1. April bis 30.April
4. Monat Verzug....1. Mai bis 31. Mai
Der 5. Monat würde dem zufolge am 1. Juni beginnen,
aber es ging ja um vier...
Ob meine Überlegung hinsichtlich behördlicher Arten
von Auslegungen auch richtig ist..., wage ich nicht
zu behaupten......