TÜV-Streitfrage...die zweite... wann ist der Tatbestand einer 4monatigen Überziehung gegeben ?

Zwei Lager tun sich da auf.

Nach meiner ( unmaßgeblichen ) Meinung wäre die 4-Monatsüberziehung bei 01/16-Fälligkeit am 1.6. 2016 gegeben.

Begründung:

1.2.16 = 1 Tag überzogen

28.2.16 = 1 Mon. überzogen

31.3.16 = 2 Mon. überzogen

30.4.16 = 3 Mon. überzogen

31.5.16 = 4 Monate, also nicht schon am 1.5. oder 10.5. oder 20.5., denn der Monat ist erst mit dem letzten Tag zuende.

Update:

Geht weder um mich noch um jemand anderen...ist nur eine rein hypothetische Frage gewesen...

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