Einem Fahrradfahrer mit 1,6 %o oder mehr darf Fahrradfahren verboten werden, wenn er die MPU auf Aufforderung nicht macht(OVG Koblenz v. 17.8.2012, FD-StrVR 336966,S.2, Az:10A 10284/12)
Ebenso schon VG München v. 25.8.10 M 6 b K.10.586, DAR 2010,656.Verweigert der Radfahrer mit 1,96 %o die MPU, ist neben Fahrerlaubnisentzug auch Fahrradfahrverbot zulässig, insbesondere bei regelmäßigem Radfahren in der Großstadt. VG München hält alkoholisiertes Rad fahren für genau so gefährlich wie alkoholisiertes Fahren mit PKW.
Der BayVGH hat eine differenzierte Lösung vorgeschlagen. Er hält nach dem Gesetz eine MPU für zwingend erforderlich, um feststellen zu können, ob an Stelle eines Fahrverbots für Radfahrer auch eine geringere Maßnahme in Betracht kommt (BayVGH v.8,2,10,DAR 2010,483). Wenn MPU verweigert wird, ist Fahrradfahrverbot verhältnismäßig. Ebenso OVG Berlin-Brandenburg v.28.2.11, FD-StrVR,2011,316107 mit Anm.Kääb.
Nach einer Entscheidung des BayVGH von 2011gilt dies auch, wenn der Betroffene überhaupt keine Fahrerlaubnis hat und auch keine erwerben will(Ersttäter). Ebenso VGH Kassel v. 6.10.10, BA 2010,436,VG München v. 29.2.12, Beck 2012,51501.
Nein. Er muss sich aber einen Atemalkoholtest unterziehen. Bei einen bestimmten Promillewert auch einer Blutprobenentnahme. Natürlich kann eine MPU verlangt werden falls er einen Führerschein erwerben möchte. Zur MPU sollten die Personen aber nicht betrunken kommen. Egal ob zu Fuß oder Radfahrer.
Grundsätzlich ist eine sogenannt MPU immer freiwillig. Egal ob nun Radfahrer oder Autofahrer. Bis man zur MPU zugelassen ist, hat man diese "Freiwilligkeit" auch bestimmt 5-8 mal schriftlich bestätigt. Bei jedem einzelnen Schritt zur MPU wird das abverlangt, Bei Antrag auf MPU, bei Eignungsprüfung, Bei jedem einzelnen Abstinenznachweiß, bei jeder ärzlichen Untersuchung dazu, bis hin bein Zahlend der Rechnung für MPU und wenn du dann da bist, unterschreibst du nochmal, dass du völlig freiwillig da bis und dich da zum Affen machen lässt.
Klar jeder dem die MPU angetragen wird, kann diese verweigern. Aber dann bleiben, die gegen ihm festgesetzten Sanktionen auf Lebzeit bestehen
Und würde der Radfahrer, dann erneut von der Polizei bein Radfahren erwischt worden, wäre das auch Fahren ohne Erlaubnis und könnte im Wiederholungsfall mit Gefängnis belegt werden.
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Einem Fahrradfahrer mit 1,6 %o oder mehr darf Fahrradfahren verboten werden, wenn er die MPU auf Aufforderung nicht macht(OVG Koblenz v. 17.8.2012, FD-StrVR 336966,S.2, Az:10A 10284/12)
Ebenso schon VG München v. 25.8.10 M 6 b K.10.586, DAR 2010,656.Verweigert der Radfahrer mit 1,96 %o die MPU, ist neben Fahrerlaubnisentzug auch Fahrradfahrverbot zulässig, insbesondere bei regelmäßigem Radfahren in der Großstadt. VG München hält alkoholisiertes Rad fahren für genau so gefährlich wie alkoholisiertes Fahren mit PKW.
Der BayVGH hat eine differenzierte Lösung vorgeschlagen. Er hält nach dem Gesetz eine MPU für zwingend erforderlich, um feststellen zu können, ob an Stelle eines Fahrverbots für Radfahrer auch eine geringere Maßnahme in Betracht kommt (BayVGH v.8,2,10,DAR 2010,483). Wenn MPU verweigert wird, ist Fahrradfahrverbot verhältnismäßig. Ebenso OVG Berlin-Brandenburg v.28.2.11, FD-StrVR,2011,316107 mit Anm.Kääb.
Nach einer Entscheidung des BayVGH von 2011gilt dies auch, wenn der Betroffene überhaupt keine Fahrerlaubnis hat und auch keine erwerben will(Ersttäter). Ebenso VGH Kassel v. 6.10.10, BA 2010,436,VG München v. 29.2.12, Beck 2012,51501.
Nein. Er muss sich aber einen Atemalkoholtest unterziehen. Bei einen bestimmten Promillewert auch einer Blutprobenentnahme. Natürlich kann eine MPU verlangt werden falls er einen Führerschein erwerben möchte. Zur MPU sollten die Personen aber nicht betrunken kommen. Egal ob zu Fuß oder Radfahrer.
Grundsätzlich ist eine sogenannt MPU immer freiwillig. Egal ob nun Radfahrer oder Autofahrer. Bis man zur MPU zugelassen ist, hat man diese "Freiwilligkeit" auch bestimmt 5-8 mal schriftlich bestätigt. Bei jedem einzelnen Schritt zur MPU wird das abverlangt, Bei Antrag auf MPU, bei Eignungsprüfung, Bei jedem einzelnen Abstinenznachweiß, bei jeder ärzlichen Untersuchung dazu, bis hin bein Zahlend der Rechnung für MPU und wenn du dann da bist, unterschreibst du nochmal, dass du völlig freiwillig da bis und dich da zum Affen machen lässt.
Klar jeder dem die MPU angetragen wird, kann diese verweigern. Aber dann bleiben, die gegen ihm festgesetzten Sanktionen auf Lebzeit bestehen
Und würde der Radfahrer, dann erneut von der Polizei bein Radfahren erwischt worden, wäre das auch Fahren ohne Erlaubnis und könnte im Wiederholungsfall mit Gefängnis belegt werden.