Das Kind hat nur den Namen angenommen und wurde nicht adoptiert.
Das Kind, das in die Ehe kommt hat doch schon oftmals einen unterhaltzahlenden Vater.
Das bleibt auch so, wenn sich die Mutter vom neuen Ehepartner scheiden lässt.
Und solange der neue Ehepartner das Kind nicht adoptiert hat ist er diesem Kind, was nicht Seines ist nicht unterhaltzahlungspflichtig.
Er ist höchstens der dann Ex-Frau und halt den eventuell entstandenen gemeinsamen Kindern unterhaltzahlungspflichtig.
Moralisch gesehen ist er nur während der Ehe dazu verpflichtet den Kindern ein Dach und Kost zu stellen.
Denn wenn man die Frau bzw. den Mann heiratet, dann heiratet man die KInder irgendwie mit.
Andzelka
Nein. Wenn es nicht adoptiert wurde, dann hast du noch nicht einmal ein Besuchsrecht, also brauchst du dafür auch nicht bezahlen.
Nicht adoptiert = kein Unterhalt
So einfach ist das.
nein
Nein!
Du hast nicht einmal ein Umgangsrecht!
Schlicht und ergreifend - nein.
Nein.
Von Fall zu Fall verschieden.
Es kommt darauf an!
Manche Ehepartner adoptieren das Kind der Partnerin. Dann muss bei einer späteren Trennung auch Unterhalr für das Kind bezahlt werden.
Aber wenn es keine Adoption gab, dann gibt es auch keine Unterhaltspflicht.
nein. es sei denn die Kinder wurden adoptiert!
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Das Kind, das in die Ehe kommt hat doch schon oftmals einen unterhaltzahlenden Vater.
Das bleibt auch so, wenn sich die Mutter vom neuen Ehepartner scheiden lässt.
Und solange der neue Ehepartner das Kind nicht adoptiert hat ist er diesem Kind, was nicht Seines ist nicht unterhaltzahlungspflichtig.
Er ist höchstens der dann Ex-Frau und halt den eventuell entstandenen gemeinsamen Kindern unterhaltzahlungspflichtig.
Moralisch gesehen ist er nur während der Ehe dazu verpflichtet den Kindern ein Dach und Kost zu stellen.
Denn wenn man die Frau bzw. den Mann heiratet, dann heiratet man die KInder irgendwie mit.
Andzelka
Nein. Wenn es nicht adoptiert wurde, dann hast du noch nicht einmal ein Besuchsrecht, also brauchst du dafür auch nicht bezahlen.
Nicht adoptiert = kein Unterhalt
So einfach ist das.
nein
Nein!
Du hast nicht einmal ein Umgangsrecht!
Schlicht und ergreifend - nein.
Nein.
Von Fall zu Fall verschieden.
Es kommt darauf an!
Manche Ehepartner adoptieren das Kind der Partnerin. Dann muss bei einer späteren Trennung auch Unterhalr für das Kind bezahlt werden.
Aber wenn es keine Adoption gab, dann gibt es auch keine Unterhaltspflicht.
nein. es sei denn die Kinder wurden adoptiert!