Müssen Flüchtlinge ihr mitgeführtes Bargeldvermögen angeben, wenn sie hier Sozialleistungen beantragen...?

...bzw. wird dieses Barvermögen auf die zu erwartenden Sozialleistungen angerechnet ?

Update:

Ein Einheimischer, der Hartz4 beantragt, muss evtl. vorhandenes Geldvermögen angeben, welches, je nach Höhe, erst verbraucht werden muß, bevor die Solidarkasse einspringt.

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