...bzw. wird dieses Barvermögen auf die zu erwartenden Sozialleistungen angerechnet ?
Update:Ein Einheimischer, der Hartz4 beantragt, muss evtl. vorhandenes Geldvermögen angeben, welches, je nach Höhe, erst verbraucht werden muß, bevor die Solidarkasse einspringt.
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Nein. Das müssen nur Deutsche.
Guck mal hier nach:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Class...
Das dürfte einen Anhaltspunkt geben. Es ist allerdings eine Ausgabe von 2008. Inzwischen hat es ja eine "Asylgesetzreform" gegeben, die man natürlich berücksichtigen muß.
Ja, ob das wahrheitsgemäß dann stimmt ist
für mich fraglich.
ja klar
Wenn sie bei der Einreise registriert werden, dann wird ihnen alles Bargeld kurzfristig abgenommen, sie bekommen es hinterher zurück. Aber schon dabei wird versucht, zu betrügen, denn nachfolgende Leibesvisitationen durch die Bundespolizei fördern oft erhebliche versteckte Summen zu Tage.
Ob die "Asylbewerber" über Bankguthaben im Ausland verfügen wird dabei nicht überprüft.
Asylbewerber beantragen kein ALG2.
Nein, denn Flüchtlinge sind rechtlich nicht mit einem Hartz IV oder grundsicherungsempfänger zu vergleichen, wer Asyl beantragt bekommt eine Geldleistung nach dem Asylgesetz die anderen Bestimmungen unterrliegt.
... bei einer steuererklärung können sie die pendlerpauschale geltend machen ...
Ich denke schon!
Deutsche müssen das schließlich auch!
nein so geht das nicht