Hallo,
lt. Gesetzestext darf ich mit der Klasse 3 Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zG bewegen. Nach einer Diskussion mit einem Arbeitskollegen, konnte nicht geklärt werden, wie die Voraussetzungen aussehen, wenn ich einen Anhänger hinterhänge. Darf der Gesamtzug dann 7,5 Tonnen zG oder 12 Tonnen wiegen, wenn es nicht mehr als 3 Achsen sind?
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Es gilt das Gesamtgewicht des Zuges und der Anhänger darf nicht mehr als eine Achse haben (auch Tandemachse wenn die Distanz zwischen den Achsen nicht mehr als einen Meter hat). Nur bis 7,5 Tonnen, nicht darüber.
www.führerscheinklassen.info
Führerschein Klasse 3
Für diejenigen unter uns, welche ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben und
im Besitz der alten Führerschein Klasse 3 sind, gilt folgende Besitzstandsregelung:
In jedem Fall werden die neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E übertragen
Mit Einschränkungen und auf Antrag können zusätzlich die Führerscheinklassen C und CE erteilt werden.
Einschränkungen sind:
- Zugfahrzeug mit höchstens 7,5 t
- Maximal drei Achsen im Zug
- Zugfahrzeug + Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von 18,5 t nicht übersteigen.
Eine Sonderregelung gilt für alle, welche die Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht haben.
Diese Personen sind auch berechtigt, Kleinkrafträder der Klasse A1 zu fahren.
Alle alten Führerscheine der Klasse 3 behalten ihre Gültigkeit, es besteht also keine Umtauschpflicht. Um jedoch Probleme im europäischen Ausland zu vermeiden, ist vor Ausreise ein Umtausch zu empfehlen. Die Polizei in unseren EU-Mitgliedsländern ist vermutlich mit den alten Führerscheinklassen überfordert und es könnten unnötige Schwierigkeiten auftreten
Viel schlauer bin ich jetzt allerdings auch nicht, ist mir aber egal weil ich ALLE Klassen habe :-)
Der Durchblicker hat es fast richtig beschrieben. Mit dem alten 3er darfst Du einen Zug mit 12 Tonnen fahren, vorausgesetzt das Zugfahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von <7,5 Tonnen und der Anhänger ist einachsig (wobei auch die Tandemachse als eine Achse gilt). Die höhere Grenze gilt nur dann, wenn man gewöhnlich solche Züge vor Ãnderung der Fahrerlaubnisklassen gefahren hat. Das muss dann entsprechend im Führerschein vermerkt sein. Das ist auch sinnvoll, da Anhänger mit einem solch hohen Gewicht nur mit Druckluftbremse (die vom Zugfahrzeug kontrolliert wird) zulässig sind, und man meines Wissens beim Führerschein der Klasse 3 keine Ausbildung darüber erhält, wie die Luftschläuche in einem solchen Gespann anzuschlieÃen sind.
Ein besonderes Problem ergibt sich in Deutschland aus der Tatsache, dass nach dem alten nationalen Fahrerlaubnisrecht mit der Führerscheinklasse 3 Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen und Anhängern geführt werden durften, die von der neuen kleinen Lkw-Anhänger-Klasse C1E nicht erfasst sind. Im Wesentlichen geht es dabei um Kombinationen, bei denen die in der Klasse C1E enthaltene zulässige Gesamtmasse (zGM) von 12 Tonnen überschritten wird. Zwar erlaubt die EU-Fahrerlaubnisklasse C1E das Führen von Fahrzeugkombinationen auch mit mehr als drei Achsen. Damit geht sie, was das betrifft, vom Erlaubnisumfang betrachtet, grundsätzlich einmal über die alte Klasse 3 hinaus. Da die alte Klasse 3 gesetzlich so definiert war, dass sie alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen erfasste, „die nicht in eine der anderen Klassen“ fielen, und Züge mit mehr als drei Achsen, unabhängig von der zGM, als unter die Klasse 2 fallend definiert waren, durfte man mit der Klasse 3 durchaus dreiachsige Züge (darunter fielen auch Kombinationen aus zweiachsigem Zugfahrzeug und sogenannten Tandemachsanhängern mit mehr als einer Achse, deren Nabenabstand ⤠1,00 m war) geführt werden, die schwerer waren als die in der Klasse C1E festgelegten 12 Tonnen.
Zur Besitzstandswahrung hat der deutsche Gesetzgeber geregelt, dass Altinhabern der Klasse 3 (der GroÃteil der deutschen Fahrerlaubnisinhaber) auf Antrag bei der Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen neben der Klasse C1E auch eine beschränkte Klasse CE zu erteilen ist. Diese beschränkte Klasse CE wird ohne die Zugfahrzeugklasse C erteilt und mit der Beschränkung „(79)“ und dem erläuternden Zusatz „(C1E > 12.000 kg, Lâ¤3)“ im Feld 12 des EU-Kartenführerscheins eingetragen, um den oben dargestellten Zusammenhang „(Züge der Klasse C1E schwerer 12 t, Achsenzahl kleiner/gleich drei)“ darzustellen.
@Wilken: Nein, es gilt nicht das Gesamtgewicht des Zuges. Es gilt das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, und das darf maximal 7,5 Tonnen betragen. Hinten dran kann dann noch ein einachsiger Anhänger geschnallt werden, mit dem zusammen das zulässige Gesamtgewicht auf 17,5 Tonnen steigen kann.
Diese Kombination war mal recht beliebt für Schaumstofftransporte, bei denen die Ladung eh nix wiegt :-)