Sowas ist in erster Linie Rechtsbeugung und in zweiter Linie im Grunde genommen Urkundenfälschung... würde ich mal behaupten. Das hat mit Amtsanmaßung nur insofern zu tun, als dass jemand in solch einem Fall eine Aussage über einen Klienten tätigt, der eigentlich gar nicht von demjenigen behandelt werden dürfte...Dementsprechend müsste beispielsweise bei einem Dr. (ausser Hausarzt) eben dann auch für den jeweiligen Patienten eine entsprechende Überweisung vorliegen. Tut sie das nicht, so wird derjenige auch normalerweise nicht als Dr. vor demjenigen auftreten dürfen, zumal er nicht die entsprechenden Zeugnisse für seine Dr.-Würde vorweisen kann.
P.S.: Ich hab leider sehr stark verkürzt, falls Du meine Antwort nicht verstehst, dann kannst Du mich ja anschreiben.
Answers & Comments
nein
Eigentlich darf man das wohl nicht.
Aber, ich kann mir nicht vorstellen, dass es bestraft wird.
Wenn man dann sagt, dass man sich nur verklickt hatte?
(Unser Hausarzt wird von jedermann mit Herr Doktor angeredet, obwohl er gar keinen Doktortitel hat.)
Ein Türöffner ist ein Doktortitel auf jeden Fall, wenn man etwas erreichen möchte.
Sowas ist in erster Linie Rechtsbeugung und in zweiter Linie im Grunde genommen Urkundenfälschung... würde ich mal behaupten. Das hat mit Amtsanmaßung nur insofern zu tun, als dass jemand in solch einem Fall eine Aussage über einen Klienten tätigt, der eigentlich gar nicht von demjenigen behandelt werden dürfte...Dementsprechend müsste beispielsweise bei einem Dr. (ausser Hausarzt) eben dann auch für den jeweiligen Patienten eine entsprechende Überweisung vorliegen. Tut sie das nicht, so wird derjenige auch normalerweise nicht als Dr. vor demjenigen auftreten dürfen, zumal er nicht die entsprechenden Zeugnisse für seine Dr.-Würde vorweisen kann.
P.S.: Ich hab leider sehr stark verkürzt, falls Du meine Antwort nicht verstehst, dann kannst Du mich ja anschreiben.