EU-Bürger haben das Recht, in einem anderen EU Land wählen zu gehen. Da dein Freund kein EU-Bürger und auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist er leider nicht wahlberechtigt.
Ein Ausländer darf hier in der BRD nicht wählen, es sei denn die Ausnahme das er ein EU Ausländer ist, dann darf er wählen, aber nur die Ortsüblichen Gemeinde Wahlen und nicht die Bundestag Wahlen.
Auch bei den so genannten Sozialwahlen darf er wählen, das ist z B. wenn er in der Barmer GEK ist
Bin selbst ein EU Ausländer und habe somit auch schon an den Gemeindewahlen teil genommen.
Nein, das geht nicht. Als EU Bürger darfst du an den Kommunal und auch an den Landtagswahlen teilnehmen. Franzosen, Italiener, Polen etc. können als bei uns in Deutschland wählen. Und wir natürlich auch in den jeweiligen Ländern ebenso
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EU-Bürger haben das Recht, in einem anderen EU Land wählen zu gehen. Da dein Freund kein EU-Bürger und auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist er leider nicht wahlberechtigt.
Nein. Er muss die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dann darf er auch wählen.
Wäre dein Freund EU-Bürger, dann dürfte er wählen.
Wie schon richtig gesagt wurde: Als Bürger der EU ja, ansonsten nein.
Ziemliches Hick Hack hier wegen dem Wählen.
Ein Ausländer darf hier in der BRD nicht wählen, es sei denn die Ausnahme das er ein EU Ausländer ist, dann darf er wählen, aber nur die Ortsüblichen Gemeinde Wahlen und nicht die Bundestag Wahlen.
Auch bei den so genannten Sozialwahlen darf er wählen, das ist z B. wenn er in der Barmer GEK ist
Bin selbst ein EU Ausländer und habe somit auch schon an den Gemeindewahlen teil genommen.
Nein, das geht nicht. Als EU Bürger darfst du an den Kommunal und auch an den Landtagswahlen teilnehmen. Franzosen, Italiener, Polen etc. können als bei uns in Deutschland wählen. Und wir natürlich auch in den jeweiligen Ländern ebenso
Hoechstens Kommunalwahl!
Beim Stadtverordnetenparlament schon. Da kandidieren auch Ausländer. Oder bei der Europawahl wenn man EU Ausländer ist.
nein-wow diesmal haben alle recht hir
Wenn er keinen deutschen Pass besitzt, ist er auch in keinem Wählerverzeichnis aufgeführt. Ergo darf und kann er nicht wählen.