Die "Heizperiode" geht vom 01.10 bis zum 30.04. Es muss nachts mindestens eine Raumtemp. von 18°C und tags von 20-22°C gwährleistet werden. Die Heizung muss nicht durchgehend laufen, außerhalb der Heizperiode (01.10.-30.04.) darf er diese ausschalten.
Die Heizperiode ist vom 1. Okt. bis zum 30. Apr. Die Heizung darf ausserhalb der Heizperiode nur unter gewissen Umstaenden nach 23 Uhr abgestellt werden. Daher ist Deine Frage mit NEIN zu beantworten.http://www.pro-wohnen.de/Heizperiode/
Während der gesetzlichen Heizungsperiode ist der von dir geschilderte Vorgang unzulässig, ausgenommen, du hast deine Rechnungen nicht ordnungsgemäß beglichen. Da lohnt sich auch ein Blick in deinen Mietvertrag, dann weißt du vielleicht mehr.
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Die "Heizperiode" geht vom 01.10 bis zum 30.04. Es muss nachts mindestens eine Raumtemp. von 18°C und tags von 20-22°C gwährleistet werden. Die Heizung muss nicht durchgehend laufen, außerhalb der Heizperiode (01.10.-30.04.) darf er diese ausschalten.
Nein, das darf er nicht.
Die Heizperiode ist vom 1. Okt. bis zum 30. Apr. Die Heizung darf ausserhalb der Heizperiode nur unter gewissen Umstaenden nach 23 Uhr abgestellt werden. Daher ist Deine Frage mit NEIN zu beantworten.http://www.pro-wohnen.de/Heizperiode/
Ist nicht zulässig.
Und ja, Poet ist ein dümmlicher Phrasendrescher.
nein
Während der gesetzlichen Heizungsperiode ist der von dir geschilderte Vorgang unzulässig, ausgenommen, du hast deine Rechnungen nicht ordnungsgemäß beglichen. Da lohnt sich auch ein Blick in deinen Mietvertrag, dann weißt du vielleicht mehr.
Das ist dem Klimawandel geschuldet,
die meisten machen dann aber einen Radiator oder andere
E-Heizungen an.
Klimawandel bezahlen nur die kleinen Leute.
Klimawandel ist auch nur eine Umschichtung von Vermögen
Kauf Dir Holz und mach ein Feuer. So frierst Du nicht mehr und möglicherweise bringt ihn dies zur Vernunft!
Ja, das ist rechtlich korrekt so lange Du 16 Grad erreichen kannst.
Pullover hilft.
Ich würde meinen Vermieter verklagen wenn er nun nutzlos noch die Heizung betreiben wollte.