Laut Grundgesetz darf niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden.
Trotzdem hätte das Spitzentandem zwar aus zwei Frauen, nicht aber aus zwei Männern bestehen dürfen...
Gut, dass am Ende ein gemischtes Doppel herausgekommen ist, so dass die Frage zunächst nur akademischer Art ist.
Update:@D Master:
auch wenn der Beschluss formalwirksam zustande gekommen ist, kann er doch gegen materielles Recht verstoßen. Das eine kann das andere nicht aufheben. Zumindest in meinem Rechtsverständnis. Mehrheit alleine reicht da nicht!
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hi, diese Wahl ist eine innerparteiliche Angelegenheit und hat nichts mit Verfassungskonformität zu tun.
Die Verfassung regelt die Gesetzmäßigkeit und deren Einhaltung.
Gruß hajokl .
Du bist offenbar etwas verwirrt - der Begriff "verfassungskonform" kann sich nicht auf die internen Abläufe einer Partei beziehen.
Versuch mal spaÃeshalber den GG-Artikel zu nennen, gegen den angeblich verstoÃen wurde ... aber nicht schummeln!
Du wirst nämlich keinen finden, Verfassungskonformität bezieht sich auf Gesetze. Nicht auf parteiinterne Regularien.
Die Grünen sind eine Gurkenpartei, nach wie vor und mit ihrer Ãkosteuer kosten sie mich jeden
Tag einen Haufen Geld. Ab in die Wüste mit ihnen.
Hier kann ich @funship mal nur begrenzt zustimmen. Er hat zwar Recht, wenn er sagt, dass das Grundgesetz nur das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regelt, aber mittlerweile haben wir ja auch die Antidiskriminierungsgesetze, die für den privaten Bereich der Gesellschaft gelten. Und hier könnte sich eine Vorausfestlegung, dass keine zwei Männer möglich sind, wohl aber zwei Frauen, als durchaus gesetzeswidrig erweisen, falls denn einer der Kandidaten klagen würde. Was nicht zu erwarten steht und jetzt auch egal wäre, da die Spitzenkandidatur ja gemischtgeschlechtlich ist. Aber, ja, ich denke, das Antidiskrimierungsgesetz müsste wohl auch für Parteien gelten.
Und für wen gilt das Grundgesetz? Richtig, für den Gesetzgeber und für niemanden sonst.
In deiner heimischen Küche und auf dem Parteitag darfst du nach Herzenslust diskriminieren, solange das nicht durch ein Einzelgesetz anderweitig geregelt ist. Du kannst ja mal in das AGG schauen, ob das möglicherweise einschlägig ist - ich denke, eher nicht.
Es wäre zu prüfen, wie der Beschluss zum Urwahlverfahren zustande gekommen ist. Wurde sie mit der Mehrheit der männlichen Mitglieder/Delegierten beschlossen, handelt es sich lediglich um eine freiwillige Selbstbeschränkung.
Antwort auf Brian:
Bei einer freiwilligen Selbstbeschränkung entfällt aber der Tatbestand der Benachteiligung. Kein Tatbestand, kein RechtsverstoÃ.
Das ist gesetzeskonform, die Kandidaten wurden von allen Mitgliedern gewählt und das sogar paritätisch: Frau Eckehard-Göring und Jürgen Trittin.
Die "Urwahl" vermittelt den Eindruck eines wahrhaft demokratischen Vorgangs
und ist trotzdem zusammen mit der Diskussion über die Frauenquote nichts ande-
res als reiner "Wahlkampf"-Zirkus.
Von den ausschliessllich von den Parteien nominierten Kandidaten für die
Bundestagswahlen werden die Regierungsämter ausgekungelt - sogar der
Bundespräsident ohne jegliche Mitwirkung des Volkes.
Die Realität kann man aus dem Beispiel zweier Kanzlern erkennen:
"Frau Merkel: Das Volk wird nicht gefragt" - "...wenn wir das Volk fragen würden,
dann könnten wir das so nicht machen, - sie sagte, sie habe "das immer so
gesagt" ... und das ist der Grund, warum sie bestimmt: "Wir machen das so"
http://www.youtube.com/watch?v=h5qOYDCkiIQ
Kanzler Schröder fügte noch "Basta" hinzu.
http://www.n-tv.de/politik/Basta-Kanzler-in-der-Kr...
Wollen wir wetten, dass auch "Urwahlen" daran überhaupt nichts ändern wer-
den???
Ãndern könnte nur das, was der bekannte CDU-Politiker Heiner GeiÃler nach
"Stuttgart 21" riet: Einführung von Demokratischen Grundsätzen nach Schwei-
zer Vorbild - damit das "So wird's gemacht" der Kanzler und eine noch schlim-
mere Entwicklung dieses totalen Parteienstaates vermieden wird.
naja... art. 21 gg regelt, dass sich die innere ordnung der parteien an demokratischen grundsätzen entsprechen... d.h. es müssen grds. auch bei der wahl der organe die gleichen maÃstäbe gelten wie bei den normalen parlamentswahlen - also geheim, gleichheit, etc. wegen der besonderen stellung im staat, dürfen daher parteiausschlüsse auch nur unter sehr hohen bedingungen stattfinden. demokratie bedeutet, dass die leute frei auswählen dürfen, wen sie wählen... alles andere wäre wohl ein verstoà gegen das demokratieprinzip...