Ist die Urwahl der Spitzenkandidaten der Grünen überhaupt verfassungskonform?

Laut Grundgesetz darf niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden.

Trotzdem hätte das Spitzentandem zwar aus zwei Frauen, nicht aber aus zwei Männern bestehen dürfen...

Gut, dass am Ende ein gemischtes Doppel herausgekommen ist, so dass die Frage zunächst nur akademischer Art ist.

Update:

@D Master:

auch wenn der Beschluss formalwirksam zustande gekommen ist, kann er doch gegen materielles Recht verstoßen. Das eine kann das andere nicht aufheben. Zumindest in meinem Rechtsverständnis. Mehrheit alleine reicht da nicht!

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