Gibt wohl TÜVler die sowas eintragen nur in Verbindung mit einem bestimmten Hänger, aber meiner Meinung nach ist die Klauenkupplung nicht StVZO-konform.
Ein Anhänger muss spielfrei angehangen sein, deswegen gibts ja auch Verschleißmaße beim Kupplungskopf/Zugmaul. Bei der Klaue ist nix mit spielfrei. Aber einfach mal beim Tüv mit ner netten Geschichte warum/wieso die ans Auto muss nachfragen, zB Offroad-Veranstaltung mit Hänger oder sowas, sei kreativ ;)
Schade, dass dies keine Hass und Hetzfrage ist, die hätte der xxxxxx prima beantwortet, viele DH bekommen und wahrscheinlich auch die BA - echt schade!!!
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Gibt wohl TÜVler die sowas eintragen nur in Verbindung mit einem bestimmten Hänger, aber meiner Meinung nach ist die Klauenkupplung nicht StVZO-konform.
Ein Anhänger muss spielfrei angehangen sein, deswegen gibts ja auch Verschleißmaße beim Kupplungskopf/Zugmaul. Bei der Klaue ist nix mit spielfrei. Aber einfach mal beim Tüv mit ner netten Geschichte warum/wieso die ans Auto muss nachfragen, zB Offroad-Veranstaltung mit Hänger oder sowas, sei kreativ ;)
Frag einen Schrotthändler, die wissen sowas.
Schade, dass dies keine Hass und Hetzfrage ist, die hätte der xxxxxx prima beantwortet, viele DH bekommen und wahrscheinlich auch die BA - echt schade!!!