Natürlich ist das richtig. Und ich möchte mal sagen, dass ich den überflüssigen Krawattenzwang in Banken für schlimmer halte als Verbote religöser Kopfbedeckung.
Im Zivilleben trägt man in Gebäuden nie Kopfbedeckungen. Ausnahmen sollte es an der Arbeit nur bei entstellenden Krankheiten im Kopfbereich geben.
Generell - ja. Aber es muss die Verhaelnismaessigkeit gewahrt werden. So muss jemand, der sich um eine Stelle auf dem Bau bewirbt, nicht in Anzug und Krawatte erscheinen, und ein Bewerber fuer den Kundenverkehr einer Bank sollte sich seines Gesichtspiercings entledigen und nicht in Birkenstock und Shorts zum Vorstellungsgespraech erscheinen.
Fuer alle sollte Sauberkeit erstes Gebot sein und eine Alkohlfahne ist ein no no.
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Natürlich ist das richtig. Und ich möchte mal sagen, dass ich den überflüssigen Krawattenzwang in Banken für schlimmer halte als Verbote religöser Kopfbedeckung.
Im Zivilleben trägt man in Gebäuden nie Kopfbedeckungen. Ausnahmen sollte es an der Arbeit nur bei entstellenden Krankheiten im Kopfbereich geben.
ja
Ja unbedingt - das ist Eigenverantwortung.
Ja, denn welcher Arbeitgeber stellt einen: in labberiger Jogginghose, schmutzigem Oberteil, unrasiert und ungewaschen, mit Alkoholfahne ein?
Natürlich ist die Forderung des Arbeitsamtes richtig, da die jeden Monat Geld überweisen müssen.
Voll zur Verfügung stehen? Wär nicht mein Ding, da kriegst doch gar nix mehr mit.
Ja! Das muss so sein.
waschen halten wir auch fuer sinnvoll
Generell - ja. Aber es muss die Verhaelnismaessigkeit gewahrt werden. So muss jemand, der sich um eine Stelle auf dem Bau bewirbt, nicht in Anzug und Krawatte erscheinen, und ein Bewerber fuer den Kundenverkehr einer Bank sollte sich seines Gesichtspiercings entledigen und nicht in Birkenstock und Shorts zum Vorstellungsgespraech erscheinen.
Fuer alle sollte Sauberkeit erstes Gebot sein und eine Alkohlfahne ist ein no no.
Ja. So ein Leistungsbezieher will ja auch die volle Stütze erhalten ...