Heute als ich im Unterricht saß und so vor mich hin träumte, habe ich nebenbei meine Lehrerin sagen hören, dass es die Todesstrafe in Hessen noch gibt. Ich glaubte mich jedoch verhört zu haben...Zu Hause habe ich es dann trotzdem noch mal gegooglet und da stand dass das stimmt! Ich bin total geschockt! Ich kann einfach nicht glauben, dass das wahr ist. So richtig, wie in Amerika?
Wieso gibt es die noch?
Wird sie oft verwendet?
Was muss man tun um damit bestraft zu werden?
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Hallo,
die Todesstrafe gibt es in Hessen noch, aber sie wird nicht angewendet.
Wie auch? Eine Verurteilung zum Tode in Hessen würde eine Verfassungsklage auslösen; nach dem Grundgesetz ist die Todesstrafe abgeschafft. Da das Grundgesetz auch in Hessen gilt kann die Todesstrafe in Hessen nicht vollstreckt werden und kein Gericht würde sie aussprechen.
Die letzte Todesstrafe in Deutschland (Westallierte Besatzungszone) wurde 1949 vollstreckt, die letzte in der DDR 1974.
Gruß
Ronald
Die Todesstrafe gibt es laut der hessischen Verfassung noch, aber nach dem Prinzip "Bundesrecht bricht Landesrecht" regiert das Grundgesetz, in dem steht "Die Todesstrafe ist abgeschafft". Sollte aber jemals das Grundgesetz aufgehoben werden, dann dürfen die Hessen Leute wieder hinrichten, aber nur wegen mehrfachen Mordes und Landesverrats, soweit ich weiß.
in hessen richtet sich das nach der anzahl der fragezeichen
je mehr, desto schneller
Die Hessische Landesverfassung ist älter als das Grundgesetzt, dort steht tatsächlich in § 21 die Todesstrafe noch drin. Sie wird natürlich nicht angewendet denn Bundesrecht bricht Landesrecht.
Auch in der Bayerischen Verfassung stand die Todesstrafe noch drin wurde aber durch eine Volksabstimmung 1998 heraus gestrichen.
Artikel 21 der Hessischen Verfassung
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Artikel 102 des deutschen Grundgesetzes:
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Artikel 31 des deutschen Grundgesetzes:
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Du siehst also, dass es in Deutschland nicht möglich ist, die Todesstrafe anzuwenden, da das Bundesgesetz über den Landesrechten steht.
In der Hessischen Landesverfassung von 1945 ist die Todesstrafe vorgesehen wenn jemand schwere Verbrechen begangen hat.
Angewendet wurde es in der BRD noch nie, da das Grundgesetz welches erst 1949 in Kraft trat die Todesstrafe verbietet.
Es gilt Bundesrecht vor Landesrecht. Also wird auch in Hessen niemand hingerichtet.
Es wurde übrigens mehrfach versucht den entsprechenden Artikel zu ändern, was aber nie angenommen wurde. Komisch...
Im Gesetz steht sie noch. Da aber Bundesgesetz vor Landesgesetz geht darf sie nicht mehr angewandt werden
Ja, die gibt es nicht, kann aber durch das GG nicht angewendet werden.
Schon mal in letzten Jahren gehört das in Hessen (oder Deutschland, wozu Hessen bekanntermaßen gehört) jemand hingerichtet wurde?
Ist ja wohl klar das dies "nur" formal auf den Papier steht, wenn das Grundgesetz der Bundesrepublik die Todesstrafe ganz klar nicht vorsieht!
In Bayern gabs bis 1998 auch die Todesstrafe, das wurde dann aber rausgestrichen...
Also kannst weiter träumen!
Es steht nur auf dem Papier und wird nicht aktiv angewendet (was rechtlich auch gar nicht möglich ist!).
Zwangsarbeit z.B steht auch auf dem Papier aber wird nicht aktiv angewendet....