Was passiert, wenn ich den per Rechnung geforderten Betrag, um 1 Cent weniger überweise? Beispiel bei der GEZ, oder dem Finanzamt, oder die Miete, Stromrechnung etc.?
Dann "erstellen" die Rechner der größeren Institutionen wegen des Fehlbetrages AUTOMATISCH erst eine entsprechende Nachforderung und später dann die Mahnungen an Dich.
Innerbetriebliche Abläufe wirst Du DAMIT also nicht stören können - falls das die Absicht dieses seltsamen Gedankens gewesen sein sollte . . .
Bei GEZ und FA gibt es Kleinbetragsregelungen, infolge welcher Kleindifferenzen nicht nachgefordert werden.
Auch beim Stomlieferanten dürfte es in seinem Buchhalltungsprogramm eine entsprechende Buchungsautomatik geben.
Bei der Miete hängt es vom Vermieter ab. Grosse Vermietungsunternehmen haben auch solche Programme, weil sie erkannt haben, dass es sinnlos ist, wegen solcher Kleinstbeträge eine Mahnung auf den Weg zu bringen.
Private Kleinvermieter: Ich kenne Amtsgerichte, die lehnen die Annahme einer Klage wegen solcher Kleinbeträge ab: Es fehlt das Rechtsschutzbedürfnis - allerdings nicht , wenn das beim selben Vermieter wiederholt vorkommt.
Lol. Wenn Du Pech hast, sind die Behörden penetrant und fordern den einen Cent nach. Allerdings: Du kannst ja auch eine "Vorauszahlung" von 1 Cent machen, denn dann zeigt sich, ob die auf Zack sind, oder ob die eben nur nach Larifari arbeiten.
Je nachdem wie der Gläubiger drauf ist. Entweder er fordert den zuwenig gezahlten Betrag nach, oder er ist kulant und verzichtet darauf. Aber auf jeden Fall ist es für ihn ärgerlich.
OMG! - UEBERWEISEN ist ein elektronischer Vorgang, der keines Bargeldes bedarf; auch keiner Cent-Muenzen.
Das bedeutet jedoch nicht zwangslaeufig, dass eine Rechnungsumme keine Cent-Betraege enthalten kann. - Simples, logisches Denken ist wohl nicht so Dein Ding, wie?
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Dann "erstellen" die Rechner der größeren Institutionen wegen des Fehlbetrages AUTOMATISCH erst eine entsprechende Nachforderung und später dann die Mahnungen an Dich.
Innerbetriebliche Abläufe wirst Du DAMIT also nicht stören können - falls das die Absicht dieses seltsamen Gedankens gewesen sein sollte . . .
Je nach Unternehmen oder Gläubiger kann es zu einer Mahnung, Nachforderung oder sogar einem Inkassoverfahren führen.
Andere Unternehmen buchen solche Beträge wegen der hohen Beitreibungskosten aus.
Kommt drauf an.
Bei GEZ und FA gibt es Kleinbetragsregelungen, infolge welcher Kleindifferenzen nicht nachgefordert werden.
Auch beim Stomlieferanten dürfte es in seinem Buchhalltungsprogramm eine entsprechende Buchungsautomatik geben.
Bei der Miete hängt es vom Vermieter ab. Grosse Vermietungsunternehmen haben auch solche Programme, weil sie erkannt haben, dass es sinnlos ist, wegen solcher Kleinstbeträge eine Mahnung auf den Weg zu bringen.
Private Kleinvermieter: Ich kenne Amtsgerichte, die lehnen die Annahme einer Klage wegen solcher Kleinbeträge ab: Es fehlt das Rechtsschutzbedürfnis - allerdings nicht , wenn das beim selben Vermieter wiederholt vorkommt.
so so, du überweist also Münzen...
Warum probierst du es nicht einfach mal aus?
Versuch macht klug!
Ja!
dann bekommst du eine mahnung
Lol. Wenn Du Pech hast, sind die Behörden penetrant und fordern den einen Cent nach. Allerdings: Du kannst ja auch eine "Vorauszahlung" von 1 Cent machen, denn dann zeigt sich, ob die auf Zack sind, oder ob die eben nur nach Larifari arbeiten.
Je nachdem wie der Gläubiger drauf ist. Entweder er fordert den zuwenig gezahlten Betrag nach, oder er ist kulant und verzichtet darauf. Aber auf jeden Fall ist es für ihn ärgerlich.
OMG! - UEBERWEISEN ist ein elektronischer Vorgang, der keines Bargeldes bedarf; auch keiner Cent-Muenzen.
Das bedeutet jedoch nicht zwangslaeufig, dass eine Rechnungsumme keine Cent-Betraege enthalten kann. - Simples, logisches Denken ist wohl nicht so Dein Ding, wie?